Lohnerhöhung nur als Einmalzahlung rechtens?

Hallo Leute,

der Arbeitgeber will dass die Arbeiter eine neue Lohnvereinbarung unterschreiben.
Alter Lohn: Festgehalt ohne Zulagen
Neuer Lohn: weniger Lohn + zulagen

Wer beim alten Lohn bleiben will bekommt Lohnerhöhungen nur noch als Einmalzahlung, Der Lohn selbst steigt also nicht mehr…
Ist das rechtens? Darf der AG den Festlohn „einfrieren“?
Damit zwingt der AG die Arbeiter praktisch zur Umstellung auf den neuen Lohn…
Ob das im Endeffekt mehr oder weniger bedeutet ist für die Frage nicht relevant, es interessiert nur ob der AG das darf, nur noch „Einmalzahlungen“ als Lohnerhöhung zu zahlen…

Danke

Hallo

Gehört der Arbeitgeber einer Arbeitgeberorganisation an?
Welche Branche?
Besteht ein Manteltarifvertrag?

gruß

Hallo Leute,

Hallo,

der Arbeitgeber will dass die Arbeiter eine neue
Lohnvereinbarung unterschreiben.

Muß der AN ja nicht unterschreiben. Sofern der Betrieb mehr als 10 AN hat, kann der AG eine Vertragsänderung einseitig nur mit einer Änderungskündigung gem. § 2 KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
versuchen zu erzwingen.

Alter Lohn: Festgehalt ohne Zulagen
Neuer Lohn: weniger Lohn + zulagen

Selber schuld, wenn jemand unterschreibt

Wer beim alten Lohn bleiben will bekommt Lohnerhöhungen nur
noch als Einmalzahlung, Der Lohn selbst steigt also nicht
mehr…
Ist das rechtens? Darf der AG den Festlohn „einfrieren“?

Grundsätzlich ja, sofern der Lohn nicht im Laufe der Zeit dadurch sittenwidrig wird, der AG „Lohnwucher“ betreibt
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnwucher
oder aber gegen gesetzliche Mindestlöhne bzw. Tariftreuegesetze oder allgemeinverbindliche Tarifverträge verstößt

Damit zwingt der AG die Arbeiter praktisch zur Umstellung auf
den neuen Lohn…

wieso das denn ?

Ob das im Endeffekt mehr oder weniger bedeutet ist für die
Frage nicht relevant, es interessiert nur ob der AG das darf,
nur noch „Einmalzahlungen“ als Lohnerhöhung zu zahlen…

Darf er, wobei die obigen Ausführungen natürlich nur dann gelten, wenn für das Arbeitsverhältnis keine Tarifbindung besteht.
Sollte aber eine Tarifbindung nur durch den alten Arbeitsvertrag bestehen, nicht aber durch Mitgliedschaft von AG und AN, wäre der AN natürlich erst recht dämlich, diese durch freiwillige Unterschrift aufzugeben.

Danke

&Tschüß
P.S.: Bei so einem AG empfiehlt sich dringend gewerkschaftliche Organisation und die Gründung eines Betriebsrats.

Begriffsklarheit

Hallo

Hallo,

Besteht ein Manteltarifvertrag?

Ein MTV hat idR nichts mit der Lohnhöhe zu tun, der regelt Arbeitsbedingungen und Eingruppierungs- bzw. Tätigkeitsmerkmale.
Für die Lohnhöhe und evtl. Erhöhungen gibt es idR eigene Lohntarifverträge.

gruß

&Tschüß

Hallo
Genau ! Sorry .

gruß