Lohnerhöhung zurück ziehen

Hallo,
Angenommen, vor 2 Jahren wurde eine Art Lohnerhöhung in Form von 0,5 Tage frei in der Woche zw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Dipl.Ing. im Einzelhandel) abgesprochen. Also jeden Mittwochnachmittag frei bei gleichem Gehalt. Schriftlich fixiert wurde es nicht.

Aufgrund eines etwas höheren Krankenstand dieses Jahr, z. B. 2 Wochen im Krankenhaus streicht der Arbeitgeber aus Zorn die freien Nachmittage bei gleichem Gehalt. Darf er das so ohne weiteres?
Als Kaufmann ist er doch auch für mündliche Zusagen verantwortlich, oder nicht?

Danke
Grüße
Andreas

Hi Andreas,

muendliche Zusagen sind immer bindend. :wink:
Aber nur schwer zu beweisen.
Das ist der Haken.

Wie wuerdest Du hier den Beweis antreten wollen?
Gab es Zeugen fuer die Sache?
An welche Bedingungen war der 0,5 Tag geknuepft?

Mit dem Kaufmanns-Recht zu argumentieren ist dann moeglich, wenn beide beteiligten (anerkannt) Kaufmaenner sind.

Gruss
G

Belegbar?
Hi!

Kannst Du irgendwie beweisen, dass es immer (oder regelmäßg) so gehandhabt wurde?

Dann könnte ein Anspruch durch betriebliche Übung entstanden sein.

Aber so aus der Ferne lässt sich das nicht wirklich beurteilen!

LG
Guido

Beweis wäre schon da. Unsere Mitarbeiter haben das ja gesehen, dass ich Mittwochnachmittag immer frei hatte. Ich würde sagen hier zieht schon das Gewohnheitsrecht nach 2 Jahren.
Gruß

Andreas

[MOD]:Allgemein formulierte Fragen.

Beweis wäre schon da. Unsere Mitarbeiter haben das ja gesehen,
dass ich Mittwochnachmittag immer frei hatte. Ich würde sagen
hier zieht schon das Gewohnheitsrecht nach 2 Jahren.
Gruß

und hiermit haben wir den allgemeinen Bereich verlassen und ich muss das ganze schließen. :frowning: