Hallo, ich war fast zweieinhalb Jahre krank und arbeite jetzt wieder iin meiner alten Firma als Kraftfahrer. In der Zwischenzeit haben meine Kolegen Lohnerhöung bekommen, ich nicht. Wie sieht das rechtlich aus???Habe ich Anspruch auf Lohnerhöung trotz längerer Krankheit??? Danke für Eure Mühe
Hallo,
ich kann Ihnen da leider nicht weiterhelfen, es sind zu wenig Informationen. Prinzipiell kommt es darauf an, warum die Lohnerhöhung gezahlt wurde - wegen einer bestehenden Tarifbindung oder weil die Umsätze so gut waren, also aus a)vertraglichen Gründen, dann hätten Sie VERMUTLICH auch Anspruch, oder b) aus Kulanz, dann ist es Sache Ihres Arbeitgebers…
Sollten Sie hier keine Antwort bekommen, ihr Anwalt z.b. bei ihrer Gewerkschaft wird Ihnen da mehr sagen können.
MFG
Hallo,
grundsätzlich ja!
Aber: Verdienen Sie bereit den Tariflohn und sind Sie Gewerkschaftsmitglied?
Falls Sie bereits Tarif erhalten, braucht Ihr AG Ihnen keine Lohnerhöhung zu zahlen. Es sei denn, Sie sind in der Gewerkschaft. Dann steht Ihnen die ausgehandelte Erhöhung auch während der Krankheit zu.
Haben Sie einen Betriebsrat, dann sprechen Sie mit ihm.
Ansonsten sprechen Sie Ihren Vorgesetzen oder den Chef an, manchmal ist ein pers. Gespräch hilfreich.
Viel Erfolg
Kenn mich da leider nicht aus…ich würde ja sagen…aber frag lieber nen Anwalt.
Greetz
Hallo Gertrud,
wenn es keine Regelung dazu in deinem Arbeitsvertrag gibt bzw. ihr einen Tarifvertrag habt, dann nicht.
Viele Grüße
Andreas
Hallo,
ab in die Gewerkschaft !!!
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das der Lohn in der Zwischenzeit gestiegen
ist, gilt auch für Dich.
Hallo,
eindeutig ja. Sie haben einen Anspruch auf die vergangenen Lohnerhöhungen.
Schauen Sie sich aber doch noch einmal Ihren Arbeitsvertrag an. Vielleicht hat Ihr Arbeitgeber dort diesbezüglich eine Klausel hinein geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
J.D.
Hallo,
Entschuldigung erstmal das ich mich erst so spät melde. Leider kann ich Ihnen bei dieser Frage nicht weiterhelfen.
Sie können sich aber auch bei einer Gewerkschaft schlau machen. Die beraten manchmal auch Nichtmitglieder.
Ihnen einen guten Start in die Woche.
Viele Grüße
Hallo gertrudlieben,
dieser Sachverhalt kann meines Erachtens nur aus dem Arbeitsvertrag heraus geklärt werden. Ein gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht!
Es muß also beprüft werden, ob im Arbeitsvertrag etwas zum Thema Lohnerhöhungen gesagt wird.
Sollte es evtl. einen Lohntarifvertrag geben, auf den Bezug genommen wird, so besteht durchaus ein Anspruch auf Lohnerhöhung, auch wenn man zwischenzeit krank war.
Um eine präzise Aussage machen zu können, sind die genauen Formulierungen aus dem Arbeitsvertrag unverzichtbar.
Beste Grüße
maasterp
Ahoi gertrudlieben,
wenn keine aussertarifliche Zulage bezahlt wird, dann MUSS der Arbeitgeber die tarifliche Lohnerhöhung auf jeden Fall bezahlen, nur wegen Krankheit kann man das nicht verweigern.
Zauberwort …Verstoss gegen Gleichbehandlung.
Ist ein BR vorhanden kann er sich darum kümmern, ansonsten RA beauftragen.
Jack
Das kommt darauf an, warum der Lohn erhöht wurde. Tarifliche Lohnerhöhungen stehen allen zu. Lohnerhöhungen aufgrund Einzelvertraglichen Vereinbarungen nicht
Kann ich leider nicht helfen sry
Grundsätzlich gilt, was in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. dem Tarifvertrag steht. Sollte es diese Verträge nicht geben, haben Sie schlechte Karten.
Während Ihrer Kranheit wurde Ihr Entgelt nach den ersten 6 Wochen von der Krankenkasse bezahlt. Fragen Sie bei der nach, inwiefern sich die evtl. Gehaltserhöhung dabei ausgewirkt hat.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff
Hallo getrudlieben,
die üblichen Fragen, natürlich auch an Dich:
• In welchem Bundesland arbeitest Du (um festzustellen, ob es einen Tarifvertrag Transportgewerbe gibt)?
• Ist Dein Arbeitgeber in einem Arbeitgeberverband?
Du warst 2 1/2 Jahre krank, d.h., Du warst nach 6 Wochen aus der Lohnzahlung heraus und hast Krankengeld bekommen und Dein Arbeitsverhältnis hat in der Zeit geruht.
• Bist Du zu den 2 1/2 Jahre alten Bedingungen wieder eingestiegen oder zu aktualisierten?
• Hast Du Dich in den 2 1/2 Jahren in irgendeiner Form weitergebildet, weshalb Dir Dein Arbeitgeber jetzt mehr Lohn zahlen soll? So lange aus einem Betrieb zu sein (auch wenn es krankheitsbedingt ist) und dann wiederzukommen und zu argumentieren, „die Kollegen haben ja auch inzwischen mehr Geld bekommen“, ist etwas wenig.
• Hat es in dieser Zeit überhaupt Änderungen in Eurem Gewerbe gegeben?
Zum Schluss eine ganz einfach böse Frage: Warum hat Dich Dein Arbeitgeber überhaupt wieder eingestellt? Hat es nach der langen Krankheit ein ordentliches betriebliches Wiedereingliederungsverfahren gegeben oder warst Du einfach billig wieder zu haben?
Du musst uns schon ein bisschen mehr Information geben, damit wir wissen, wie wir helfen können.
Gruß Fredo
nein, soweit kein tarifvertrag etwas anderes festlegt!
ohne tarifvertrag oder anlehung andiesen ist es ermessen der arbeitgeber.
mfg
sn