Ein AN hat einen Arbeitsvertrag, in dem er als Leitstandsfahrer im Schichtdienst eingestellt ist.
Der AN hat noch 9 Kollegen mit gleichem Arbeitsvertrag.
Der AG setzt 4 Schichten a 2 Kollegen ein und lässt 2 Kollegen im Tagdienst arbeiten.
Dadurch entgehen den 2 Kollegen Schichtzulagen in nicht unbeträchtlicher Höhe.
Kann der AN einen Ausgleich für entgangene Schichtzulagen fordern, die sich am Durchschnitt der Zulagen der anderen Kollegen orientieren?
Ist der Arbeitsvertrag so formuliert, dass der Arbeitnehmer wirklich nur im Schichtbetrieb eingesetzt wird? Oder hat sich der Arbeitgeber die Möglichkeit offen gehalten im Zuge des Direktionsrechts den Mitarbeiter auch anders einzusetzen?
Z.B. gleiche Tätigkeit aber eben zur normalen tagesarbeitszeit?