Lohnersatzleistung - Progressionsvorbehalt - Rente

Hallo Wissende:

Konstellation:
Jemand bezieht im Jahr 2010 sechs Monate lang steuerfreies Krankengeld, welches jedoch dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Im Resthalbjahr bezieht diese Person eine Erwerbsminderungsrente, die nur zu 60% steuerpflichtig ist.
Frage:
Auf was wirkt sich die Progression denn jetzt aus?
Auf den gesamten steuerpflichtigen (60%)-Rententeil, oder nur auf den Rententeil der ggf. den Grundfreibetrag übersteigt?

Herzlichen Dank für hilfreiche Antwort, wo das nachgelesen werden kann.

Lohnersatzleistungen wirken sich immer auf die steuerpflichtigen Einkünfte aus, hier also der steuerpflichtige Teil der Rente abzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag.

Der Grundfreibetrag spielt so gesehen keine Rolle.

Nachzulesen zB hier: http://www.steuerlinks.de/richtlinie/esth-2006/hin32…