Hallo Wissende:
Konstellation:
Jemand bezieht im Jahr 2010 sechs Monate lang steuerfreies Krankengeld, welches jedoch dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Im Resthalbjahr bezieht diese Person eine Erwerbsminderungsrente, die nur zu 60% steuerpflichtig ist.
Frage:
Auf was wirkt sich die Progression denn jetzt aus?
Auf den gesamten steuerpflichtigen (60%)-Rententeil, oder nur auf den Rententeil der ggf. den Grundfreibetrag übersteigt?
Herzlichen Dank für hilfreiche Antwort, wo das nachgelesen werden kann.