Liebe/-r Experte/-in,
ich habe am 23.07.2011 von der Handwerkskammer Bayern/Schwaben die schriftliche Bestätigung bekommen, das ich die Gesellenprüfung als Fleischer/Metzger bestanden habe.
Ich werde am Montag den 25.07.2011 diese Nachricht meinem Ausbilder überreichen, worin auch steht das mir ab diesem Tag der Gesellenlohn zusteht.
Nun werde ich in eine Gehaltsverhandlung mit meinem Chef treten müssen und ich bin mir nicht ganz sicher was ich denn als Junggeselle verlangen kann, obwohl ich im Internet schon einige Seiten durchgepflügt habe.
Kennt sich hier jemand mit den Tariflöhnen für Fleischer/Metzger in Bayern/Schwaben aus?
Oder weiss wer eine Internetseite die ich dazu aufrufen kann?
Vielleicht kann mir hier jemand ein paar gute Tipps dazu geben?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Mühe die sich hier jeder gemacht hat mir zu antworten.
Freundliche Grüße aus Bayern.
Peter
Hallo Peter,
erst einmal herzlichen Glückwunsch.
Mit den Tarifen des Fleischerhandwerks kenne ich mich auch nicht aus, und mit den bayrischen schon mal gar nicht.
Hättest Du Fragen zum öffentlichen Dienst, immer her damit.
Aber generell rate ich jedem Arbeitnehmer, werde Mitglied einer Gewerkschaft.
In Deinem Falle, wäre das die NGG, Nahrung - Genuß - Gaststätten. ( www.ngg.de ).
Starke Gewerkschaften helfen immer.
Geh mal auf deren Seite, und such das zustänge Büro für Dich, und frage die einmal.
Alles Gute.
OLAF
Hallo,
leider kenne ich mich im Handwerk auch nicht so gut aus, aber Ansprechpartner ist sicher die Handwerkskammer.
viel Glueck und Gratulation zur bestandenen Gesellenpruefung.
Hier kannst Du den derzeitigen Tariflon für Deine Berufsgruppe erfahren:
Gewerkschaft NGG Bayern
Schwanthaler Str. 64 – 66 (Haus II/0)
80336 München
Tel.: 089 / 54 41 57 - 0
Fax: 089 / 54 41 57 20
[email protected]
Hallo Peter
frag mal bei der Gewerkschaft Nahrung-Gaststätten- und Genussmittel nach.
http://www.ngg-bayern.net/start.html
Herzliche Grüße aus Illertissen
Erwin Fuessl
Hallo Peter,
der Tariflohn ist nur einschlägig, wenn ein Tarifvertrag gilt. Das setzt voraus, dass sowohl Sie Mitglied einer Gewerkschaft als auch Ihre Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist.
Wenn das nicht der Fall ist, dann erhalten Sie das Engelt, was Sie selbst vereinbart haben. Wenn Sie vorher als Auszubildender gearbeitet haben, haben Sie eine Ausbildungsvergütung erhalten. Nunmehr sind Sie ja fertig. Damit endet automatisch das Ausbildungsverhältnis. Wenn Sie weiter beschäftigt werden, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Darin werden Sie sich schon auf ein neues Gehalt einigen. Im Zweifel gilt das übliche Gehalt, also das, was die anderen verdienen, abzüglich vielleicht eines Anfängerbetrages.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
- Fachanwalt für Arbeitsrecht -
_________________________________
Waitschies & Ziegenhagen
Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht
Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)
Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601
Hallo Peter,
diese Informationen bekommen Sie sehr umfangreich bei Ihrer Handwerkskammer. Einfach anfragen 
Mit freundlichen Grüßen
Ice
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe am 23.07.2011 von der Handwerkskammer Bayern/Schwaben
die schriftliche Bestätigung bekommen, das ich die
Gesellenprüfung als Fleischer/Metzger bestanden habe.
Ich werde am Montag den 25.07.2011 diese Nachricht meinem
Ausbilder überreichen, worin auch steht das mir ab diesem Tag
der Gesellenlohn zusteht.
Nun werde ich in eine Gehaltsverhandlung mit meinem Chef
treten müssen und ich bin mir nicht ganz sicher was ich denn
als Junggeselle verlangen kann, obwohl ich im Internet schon
einige Seiten durchgepflügt habe.
Kennt sich hier jemand mit den Tariflöhnen für
Fleischer/Metzger in Bayern/Schwaben aus?
Oder weiss wer eine Internetseite die ich dazu aufrufen kann?
Vielleicht kann mir hier jemand ein paar gute Tipps dazu
geben?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Mühe die sich
hier jeder gemacht hat mir zu antworten.
Freundliche Grüße aus Bayern.
Jo, aber freilich kennt sich jemand mit den Tariflöhnen exakt aus. Das sind in Deutschland die Gewerkschaften und in diesem Fall ist es die NGG.
Heißt soviel wie Nahrung, Gaststätten, Genußmittel. Die können die besten Auskünfte geben, weil die mit den Arbeitgeberverbänden die Löhne bereits ausgehandelt haben. Und von diesen Löhnen, kann kein Unternehmer, nach unten abweichen. 
Hallo Peter,
der erste Ansprechpartner sollte die Handwerkskammer sein - die sollten Auskunft über die entsprechenden Gehälter geben - auch auf deren Internetseiten gibt es Informationen. dann gibt es doch auch die FleischerInnung - die sollten auch entsprechende Informationen geben.
Alles Gute
g.