Hallo miteinander!
Aufgrund von Auftragsrückgang und der daraus resultierenden Wirtschaftslage wurde Person A vor einigen Wochen gekündigt. Jetzt steht ihm noch das Gehalt für eine Woche zu. Die Lohnabrechnung, auf der steht, dass der entsprechende Betrag an meine Bankverbindung überwiesen wird, habe hat Person A zwischenzeitlich erhalten.
Nachdem die Überweisung schon längst hätte erfolgen müssen (erfahrungsgemäß immer um den 1. des Monats herum), habe Person A beim Ex-Arbeitgeber angerufen, um sich zu erkundigen, wann mit dem Eingang der Zahlung zu rechnen ist. Als Antwort erhielt er die Mitteilung, dass er bei einem der Firmenwagen die Kupplung beschädigt hätte und das restliche Gehalt für die Reparaturkosten verwendet würde.
Ist dieses Verhalten rechtens? Was könnte Person A tun, um an seine Kohle zu kommen?
Viele Grüsse und allen ein schönes Wochenende!
Hallo
Ist dieses Verhalten rechtens? Was könnte Person A tun, um an
seine Kohle zu kommen?
Auf dem üblichen Weg: anmahnen und bei Nichtzahlung einklagen.
Gruß,
LeoLo
Auf dem üblichen Weg: anmahnen und bei Nichtzahlung einklagen.
Wie genau klagt man denn eine Nichtzahlung ein? Ich würde es viel sinnvoller finden, die Zahlung einzuklagen.
Wie auch immer, grds. gibt es hier zwei Dinge zu bedenken:
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Der Arbeitgeber kann durchaus einen Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitnehmer haben; ob und in welchem Umfang, das ist eine Frage des Einzelfalls und insbesondere des Schuldvorwufes, den man dem AN machen kann. Es gelten die Grundsätze der betriebsbedingten Tätigkeit.
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Einen etwaigen Gegenanspruch muss der AG hier natürlich erst mal beweisen können.
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Spontan würde ich den Lohn für eine nicht pfändbare und damit auch nicht aufrechenbare Forderung halten: § 400 BGB.
Ich würde also auch zur Klage raten.
Levay
Hallo Levay
In der Regel schätze ich deine Beiträge in den Rechtsbrettern sehr, aber hier frage ich mich ernsthaft, ob dir einfach nur stinklangweilig war und Du zwanghaft etwas schreiben mußtest.
Si tacuisses , philosophus mansisses.
Gruß,
LeoLo
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