Hallo,
habe ghört, daß auch ein selbständig beschäftigter ICH-AG-ler Anspruch auf bezahlten Urlaub hat, wenn er fast nur für ein Unternehmen arbeitet. Wenn dem so ist ??? , könnte das doch für einige Kleinselbständige (Scheinselbständige) sehr interessant sein.
Hallo,
Wenn dem so ist? , könnte das doch
für einige Kleinselbständige (Scheinselbständige) sehr
interessant sein.
Tja, käme drauf an, ob derjenige wirklich scheinselbständig ist. Das müsste man dann feststellen lassen. Eine der Folgen wäre aber vermutlich u.a. die Rückzahlung der Leistungen der Arbeitsagentur, da man dann ja als Nicht-Selbständiger die Leistungsbedingungen nicht erfüllt bzw. erfüllt hat.
MfG