Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein saisonsarbeitsvertrag vom 01.12.2011 bis 31.03.2011 bin seit dem 15.03.2011 bis 10.04.2011 arbeitsunfähig geschrieben wollte wissen ob mein AG mir nach dem 31.03. bis zum 10.4 lohn zahlen muß? vielen dank für eure auskunft
mfg die Allgäuerin
M.E. geht die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung lediglich bis zum Ende der Vertragslaufzeit, also bis zum 31.03.2011. Wenn du z.B. ab dem 1.4. schon ein anderes Beschäftigungsverhältnis hättest, müsste für den Zeitraum der Krankschreibung ja auch der neue Arbeitgeber aufkommen.
Gruß
ckl