Hallo!
Wie kann ich bei privat versicherten AN herausfinden, ob es sich um „dieselbe Krankheit“ im Sinne des § 3 Entgeltfortzahlungsgesetzes handelt?
Bei gesetzlich Krankenversicherten sind ja die Krankenkassen Ansprechpartner und teilen einem das auf Nachfrage mit.
Müssen auch privat Versichrte ihre AU-Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen (wg. Diagnose)?
Danke,
D.
Hallo,
ich kenne es so, dass bei privat versicherten AN der AN die Nachweispflicht trägt, dass einzelne Krankheiten nicht zusammengehören. D.h. er muss uns eine entsprechende Bestätigung des Arztes vorlegen.
Ansonsten zählen wir die Krankheiten zusammen und die Lohnfortzahlung wird nach 6 Wochen/42 Tagen gestoppt.
Gruß
Sabine Windisch
Hallo.
Auf dem „gelben Schein“ (der sich eigentlich beim Privatpatienten nicht vom Kassenpatienten unterscheiden dürfte), der dem Arbeitgeber vorzulegen ist, dürfte ein Feld „Folgeerkrankung“ zum Ankreuzen sein. Ist da ein Ixle drin, ist der Fall klar; wenn nicht, ist erst einmal davon auszugehen, dass es sich nicht um eine Folgeerkrankung handelt. Hat der Arbeitgeber daran Zwei- bis Dreifel, besteht die Möglizität, den Arbeitnehmer zur Untersuchung durch den Medizinischen Dienst, vulgo Vertrauensarzt, zu schicken. Ob und in welcher Kraka sich der AN befindet, ist der Spielung einer Violine nicht theilhaftig.
IANAL
Gruß kw