Hallo www-ler!
Schwangere bekommen ab 2007 von ihrem Nettogehalt 67% Lohfortzahlung - wie lange bekommen sie dieses Geld?
Angenommen, Person A hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der ausgelaufen ist und wird schwanger - gelten auch dann die Regelungen für diese Lohnfortzahlung?
Hallo Heidi,
Schwangere bekommen ab 2007 von ihrem Nettogehalt 67%
Lohfortzahlung
In welchem Zusammenhang denn bitte?
Angenommen, Person A hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der
ausgelaufen ist und wird schwanger - gelten auch dann die
Regelungen für diese Lohnfortzahlung?
Insofern das eine Leistung vom Arbeitgeber sein soll, bekommt man nichts, wenn man da nicht mehr tätig ist.
Mir ist nicht klar welche Art von „Lohnfortzahlung“ du hier meinst.
MfG
Hallo Heidi,
- IANAL
- Was du meinst ist das Elterngeld. Das gibt es bis zu 12 Monate, wenn die glückliche Mutter in dieser Zeit sich im Erziehungsurlaub (heisst das, glaube ich), befindet. Sie muss natuerlich angestellt sein bei einer Firma, sonst gibt es nix.
- Das sind nicht 67%, sondern bis zu 67%, aber maximal € 1800 pro Monat.
- Falls auch Papa sich mindestens 2 Monate freistellen lässt, gibt es Elterngeld bis zu 14 Monate.
Kommentare wirklicher Experten begrüße ich
Ralph, demseinkindzweiwochenzufruehaufdieweltkommt
Hallo Ralph
Das gibt es bis zu 12
Monate, wenn die glückliche Mutter in dieser Zeit sich im
Erziehungsurlaub (heisst das, glaube ich), befindet. Sie muss
natuerlich angestellt sein bei einer Firma, sonst gibt es nix.
Das sieht das BEEG aber anders…
§ 1 Berechtigte
(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer
- einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
- dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
- Das sind nicht 67%, sondern bis zu 67%, aber maximal € 1800
pro Monat.
Also ein bißchen komplizierter gestaltet sich das Ganze dann schon…
http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html
- Falls auch Papa sich mindestens 2 Monate freistellen lässt,
gibt es Elterngeld bis zu 14 Monate.
Auch das sieht der Gesetzgeber in BEEG §4, Absatz 3 ein wenig diffizieler als Du…
§ 4 Bezugszeitraum
(…)
(3) 1Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Monate Elterngeld beziehen. 2Lebensmonate des Kindes, in denen nach § 3 Abs. 1 oder 3 anzurechnende Leistungen zustehen, gelten als Monate, für die die berechtigte Person Elterngeld bezieht. 3 Ein Elternteil kann abweichend von Satz 1 für 14 Monate Elterngeld beziehen, wenn eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt und die Betreuung durch den anderen Elternteil unmöglich ist oder wenn damit eine Gefährdung des Kindeswohls verbunden wäre. 4Elterngeld für 14 Monate steht einem Elternteil auch zu, wenn 1. ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder er eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind vorläufig übertragen worden ist, 2. eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt und 3. der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt.
Gruß,
LeoLo
o.t.
Hallo LeoLo,
(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer
Das es sich ums Elterngeld handelt, hatte ich irgendwie geahnt. Nur hat mich irritiert, dass die TE was von „Schwangeren“ schrieb (und Schwangere sind nun mal noch nicht Eltern … insofern mich meine Kenntnisse über den Zustand nicht täuschen 
MfG
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