Lohnfortzahlung an feiertagen

hallo,
stellt euch folgende situation vor:

ein 400-euro-jobber arbeitet regelmäßig freitags von 17 - 22.30 in einem fitness studio.
an feiertagen ist das studio nur von 10 - 16 geöffnet - diese schicht hätten jedoch regelmäßig andere mitarbeiter, die vorwiegend tagsüber arbeiten.
somit wäre es dem mitarbeiter aufgrund der geänderten öffnugnszeiten nicht möglich, zu seinen üblichen zeiten zu arbeiten. an manchen feiertagen wäre das studio sogar geschlossen.

wie wäre hier die gesetzl. regelung der lfz bei feiertagen?

vielen dank + liebe grüße,

sonja

hallo,

Auch Hallo

wie wäre hier die gesetzl. regelung der lfz bei feiertagen?

§ 2 Abs. 1 EntgFG ist doch eigentlich recht eindeutig formuliert…
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html

vielen dank + liebe grüße,

sonja

&Tschüß
Wolfgang