Lohnfortzahlung Arbeitgeber

Hallo,

angenommen ein Arbeitnehmer ist eine Zeit lang krank, sagen wir bis zu einem Montag. Ab Mittwoch ist er dann erneut krankgeschrieben, aufgrund einer anderen Diagnose. Am dazwischenliegenden Dienstag hat der AN nicht gearbeitet, da er im Dienstplan nicht eingeplant war.
Wann endet nun die Lohnfortzahlung des AG, sechs Wochen nach Beginn der ersten Krankheit oder sechs Wochen nach Diagnose der zweiten?

Viele Grüße

Hallo,

Hallo,

angenommen ein Arbeitnehmer ist eine Zeit lang krank, sagen
wir bis zu einem Montag. Ab Mittwoch ist er dann erneut
krankgeschrieben, aufgrund einer anderen Diagnose. Am
dazwischenliegenden Dienstag hat der AN nicht gearbeitet, da
er im Dienstplan nicht eingeplant war.

Das ist mehr als ausreichend. Es braucht lediglich eine theoretische Sekunde zwischen Ende der letzten AU und Beginn einer AU mit neuem LFZ-Anspruch.

Wann endet nun die Lohnfortzahlung des AG, sechs Wochen nach
Beginn der ersten Krankheit oder sechs Wochen nach Diagnose
der zweiten?

Wenn es sich tatsächlich um eine neue, andere Ursache handelt, beginnt eine neue LFZ-Periode. Allerdings können ähnliche Krankheiten durchaus zusammen betrachtet werden.
Der AN sollte deswegen auf den ICD-10-Code achten, den der Arzt auf dem Vordruck einträgt, den die KK erhält.

Viele Grüße

&Tschüß

Hallo,

Wann endet nun die Lohnfortzahlung des AG, sechs Wochen nach
Beginn der ersten Krankheit oder sechs Wochen nach Diagnose
der zweiten?

Wenn es sich tatsächlich um eine neue, andere Ursache handelt,
beginnt eine neue LFZ-Periode. Allerdings können ähnliche
Krankheiten durchaus zusammen betrachtet werden.
Der AN sollte deswegen auf den ICD-10-Code achten, den der
Arzt auf dem Vordruck einträgt, den die KK erhält.

Gut, der AN könnte das, was sollte aber der AG tun? Laut Auskunft des AN wäre dieser durchgehend aufgrund derselben Beschwerden krank und der AG bekommt den Vordruck für die Krankenkasse ja nicht zu sehen. Bei der zweiten Diagnose würde es sich z. B. um einen Spezialisten handeln, der für die gleichen Beschwerden nun eine andere Ursache diagnostiziert.
Könnte der AG sich weigern, den Lohn fortzuzahlen, da der AN ja wegen derselben Symptome 6 Wochen durchgehend nicht zur Arbeit erschienen ist?

Viele Grüße

Hallo,
der Arbeitgeber kann sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und Auskunft über die Anrechnung der Vorerkrankung fordern. Dies ist alltägliche Praxis.
Gruss
Czauderna

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