Lohnfortzahlung Arbeitsunfall

Hallo! Arbeitnehmer Herr X hatte bei seinem alten Arbeitgeber 1993 einen Arbeitsunfall. Nun (2014) ist er in einer anderen Firma beschäftigt und auf seinen alten Arbeitsunfall (BG) krank geschrieben. Die 6 Wochen LFZ sind abgelaufen und er bezieht Krankengeld. Hat der Arbeitgeber die Möglichkeit sich Lohnkosten aus den 6 Wochen LFZ von der BG erstatten zu lassen? (AG ist U2-Pflichtig, was eine Erstattung durch die KK ausschließt)

MFG

Hoi.

Nein. Das Umlageverfahren bezieht sich ausschließlich auf das Krankengeld der Krankenkasse. Wenn die AU auf den Arbeitsunfall zurückzuführen ist, erhält man Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft.

Allerdings zahlt das Verletztengeld die Krankenkasse aus und nicht die BG direkt- besteht da evtl. der Irrtum, dass man Krankengeld bekommt?

Ciao
Garrett

Hoi.

Nein. Das Umlageverfahren bezieht sich ausschließlich auf das
Krankengeld der Krankenkasse.

Nö, das Umlageverfahren bezieht sich ausschließlich auf die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Hat mit Krankengeld nichts zu tun.

Wenn die AU auf den

Arbeitsunfall zurückzuführen ist, erhält man Verletztengeld
von der Berufsgenossenschaft.

Nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung, die der AG zu leisten hat.

Allerdings zahlt das Verletztengeld die Krankenkasse aus und
nicht die BG direkt-

stimmt.

besteht da evtl. der Irrtum, dass man

Krankengeld bekommt?

Ich glaube, du hast die Frage nicht verstanden. Der UP möchte wissen, ob der AG sich irgendwie die 6 Wochen Lohnfortzahlung erstatten lassen kann. Kann er nicht, wenn er nicht umlagepflichtig ist.

Viele Grüße

Gesine

Ciao
Garrett

Hallo Freddy,

sieht schlecht aus für den AG. Die Entgeltfortzahlung ist ganz klar geregelt hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Arbeitsunfall fällt da mit darunter. Es gab im letzten Jahr gerade ein zugegeben etwas kurioses Urteil
des LAG, das die Pflicht zur Engeltfortzahlung bestätigt hat.

Der AG kann sich also nicht die 6 Wochen von der BG „zurückholen“

Viele Grüße

Gesine

Hoi.

Sehe ich den das AAG falsch? Nach §1 wird nur von der Krankenkasse gesprochen, auch wenn sich ja auf § 3 LFZG bezogen wird. Beim Arbeitsunfall ist ja die BG der „Anspruchsgegner“ und nicht die KV. Auch wenn die LFZ begründet verweigert wird, zahlt ja die BG sofort das Verletztengeld. Würde sich da die KV das Geld sonst von der BG erstatten lassen? (Immer unterstellt, der AG sei nach U1 umlagepflichtig)

Ciao
Garrett

Hoi.

Sehe ich den das AAG falsch?

Ich glaube ja. Der § 1 regelt nur, welche Betriebe umlagepflichtig sind.

§ 3 LFZG

der regelt den Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den AG

bezogen wird. Beim Arbeitsunfall ist ja die BG der
„Anspruchsgegner“ und nicht die KV.

??

Auch wenn die LFZ

begründet verweigert wird

dafür habe ich dir den Link geschickt. Es ist mehr oder weniger unmöglich als AG die Entgeltfortzahlung zu verweigern.

, zahlt ja die BG sofort das

Verletztengeld.

Nö, Verletztengeld wird nach 6 Wochen bezahlt.

Würde sich da die KV das Geld sonst von der BG

erstatten lassen?

?? Du meinst, wenn die KK im Umlageverfahren dem AG einen Teil der Lfz erstatten muss, dass sie sich dann etwas davon von der BG wiederholt?

(Immer unterstellt, der AG sei nach U1

umlagepflichtig)

Ist er ja nun gerade nicht und das war doch die Frage, oder?

Ich habe erklärt, dass das Umlageverfahren die Erstattung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bedeutet und nichts mit Krankengeld zu tun hat. Ich verstehe nicht, was du wissen möchtest. Ich habe das Gefühl, dass du die Paragraphen durcheinander geschmissen hast.

Viele Grüße

Gesine

Ciao
Garrett

Hoi.

"§ 3 LFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft,"

Ich habe hier leider keine Arbeitsrechtskommentare, aber…auch wenn der AN bei Rot über die Ampel brettert, anderen also die Vorfahrt nimmt und dabei einen Unfall erleidet, darf der AG die Entgeltfortzahlung nicht verweigern? Einen Arbeitsunfall erleidet er ja trotzdem…

Ich kenne Fälle, bei denen die BG sofort das Verletztengeld auszahlt, eben weil der AG, evtl. ja zu Unrecht, die Entgeltfortzahlung verweigerte.

„Du meinst, wenn die KK im Umlageverfahren dem AG einen Teil der Lfz erstatten muss, dass sie sich dann etwas davon von der BG wiederholt?“ Genau!

Ich habe mich bei meiner Nachfrage vom UP gelöst, mir ging es also ums allgemeine, eben um die grundsätzliche Frage, ob dieses Verfahren auch bei einem Arbeitsunfall Anwendung findet.

Ciao
Garrett

Hoi.

Hallo,

"§ 3 LFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge
Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn
ein Verschulden trifft,
"

Ich habe hier leider keine Arbeitsrechtskommentare,
aber…

Deswegen tappst Du in diese Falle,

auch wenn der AN bei Rot über die Ampel brettert,
anderen also die Vorfahrt nimmt und dabei einen Unfall
erleidet, darf der AG die Entgeltfortzahlung nicht verweigern?
Einen Arbeitsunfall erleidet er ja trotzdem…

Der Begriff des „Verschuldens“ im EFZG ist sehr eng gefasst. Der Verschuldensbegriff des § 276 BGB ist nicht anwendbar (so zB ErfK, Dörner/Reinhard, § 3 EFZG, Rn. 23 ff). Deswegen gibt es eine recht unübersichtliche Rechtsprechung zu diesem Verschuldensbegriff, die sich an Einzelfällen orientiert.
„Eine für alle Tatbestände gleichermaßen gültige Formel zur Bestimmung des Verschuldens gibt es nicht. Vielmehr sind die Besonderheiten des Einzelfalles maßgebend.“ (a.a.O., Rn. 25)

Ich kenne Fälle, bei denen die BG sofort das Verletztengeld
auszahlt, eben weil der AG, evtl. ja zu Unrecht, die
Entgeltfortzahlung verweigerte.

In diesem Fall hat die BG - genau wie übrigens die GKV - von Amts wegen zu prüfen, ob die Versagung der EFZ rechtmäßig ist.
Die Darlegungs- und Beweislast trifft den AG (a.a.O., Rn.32)

Ciao

&Tschüß

Garrett

Wolfgang

Okay,

jetzt habe ich es verstanden. Ich hatte immer das Gefühl, wir sprechen über zwei Paar Schuhe.

Hoi.

"§ 3 LFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge
Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn
ein Verschulden trifft,
"

Ich habe hier leider keine Arbeitsrechtskommentare,
aber…auch wenn der AN bei Rot über die Ampel brettert,
anderen also die Vorfahrt nimmt und dabei einen Unfall
erleidet, darf der AG die Entgeltfortzahlung nicht verweigern?

Okay, in diesem speziellen Fall darf er. Siehe hier

Okay,in dem Fall war er auch noch betrunken.

Einen Arbeitsunfall erleidet er ja trotzdem…

Ich kenne Fälle, bei denen die BG sofort das Verletztengeld
auszahlt, eben weil der AG, evtl. ja zu Unrecht, die
Entgeltfortzahlung verweigerte.

Dann wird geprüft.

„Du meinst, wenn die KK im Umlageverfahren dem AG einen Teil
der Lfz erstatten muss, dass sie sich dann etwas davon von der
BG wiederholt?“ Genau!

Und jetzt nochmal mit einem Mitarbeiter der KK gesprochen. So sieht’s aus:

Die BG erteilt an die KK eine Generalvollmacht zur Auszahlung des Verletztengeldes nach 6 Wochen.
Ist der AG umlagepflichtig, erhält einen gewissen Anteil des fortgezahlten Entgeltes zurück. Das Umlageverfahren ist eine Sache zwischen AG und KK. Die BG ist hier nicht mit im Boot.
Verweigert der AG die Entgeltfortzahlung, zahlt die KK für die BG im Rahmen der Generalvollmacht ab dem 1. Tag, um den AN nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen. Sie prüft allerdings sehr genau, inwieweit die Verweigerung rechtens ist. Ist die Verweigerung nicht rechtens, holt sich die BG natürlich das Geld vom AG wieder.

Also, die KK bekommt kein Geld von der BG, weil sie eine Entgeltfortzahlung erstattet hat.

Ich habe mich bei meiner Nachfrage vom UP gelöst, mir ging es
also ums allgemeine, eben um die grundsätzliche Frage, ob
dieses Verfahren auch bei einem Arbeitsunfall Anwendung
findet.

Okay, dank für die Nachfrage, habe bei meinen Recherchen wieder was gelernt.

Viele Grüße

Gesine

Ciao
Garrett

Vergleichbarkeit

Okay,

Hallo,

Ich habe hier leider keine Arbeitsrechtskommentare,
aber…auch wenn der AN bei Rot über die Ampel brettert,
anderen also die Vorfahrt nimmt und dabei einen Unfall
erleidet, darf der AG die Entgeltfortzahlung nicht verweigern?

Okay, in diesem speziellen Fall darf er. Siehe hier

Okay,in dem Fall war er auch noch betrunken.

Und damit ist es schon wieder nicht vergleichbar. Auch bei einer Rotfahrt kann es unterschiedliche Grade des Verschuldens geben, die den AG zu einer ausführlichen Darlegung im Einzelfall zwingen würden.
Mal ganz abgesehen davon relativiert ja auch Dein Link schon wieder für den Fall, daß eine Suchterkrankung vorliegt.

Viele Grüße

&Tschüß

Gesine

Wolfgang

Lieber Wolfgang,

du hast natürlich Recht. Äpfel und Birnen…

Deswegen hatte ich ja auch in einem anderen Post geschrieben, dass die Verweigerung der Efz durch den AG sehr problematisch ist und nicht so einfach geht, wie sich das Garrett vorstellt. Das EfZG ist zwar wohltuend kurz, wie auch z.B. das BUrlG, aber gibt doch genug Raum zum Diskutieren und Auslegen. Aber das brauche ich dir glaube ich nicht zu erzählen.

Ich habe auf die Schnelle nur diesen halbwegs vernünftigen Link gefunden.

Viele Grüße

Gesine