Lohnfortzahlung bei geringfügig Beschäftigten

Hallo,

Ich bräuchte dringend einen Rat. Ich bin seit 2012 geringfügig beschäftigt (12 Stunden in der Woche). In meinem Arbeitsvertrag ist in Punkto „Lohnfortzahlung/Krankheit“ nichts vereinbart worden. In der Vergangenheit habe ich wenn ich mal krank war immer weiter meinen Lohn erhalten. Jetzt ist es so, das ich Operiert werden und 4-6 Wochen ausfallen. Ich war in diesem Jahr schon 2 Wochen krank geschrieben, wegen einer anderen Erkrankung. Mein Arbeitgeber meint nun zu mir, dass er mir nur noch 4 Wochen weiterhin meinen Lohn zahlen müssen, weil dann die 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit voll wären. Ist das so richtig, dass er mir 6 nur Wochen im Jahr Lohn wegen Krankheit weiter zahlen muss??? Ich dachte das gilt nur wenn man über 6 Wochen am Stück krank ist. Kann mir bitte jemand weiter helfen?!

Im Internet findet ich nur eine wie es nach 6 Wochen am Stück ist.

Vielen Dank schonmal

Servus,

der Arbeitgeber ist zur Lohnfortzahlung für die Dauer von 42 Tagen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit per Gesetz verpflichtet, dazu braucht nichts vereinbart zu werden.

Eine kürzere Dauer der Lohnfortzahlung ergibt sich unter bestimmten Umständen nur, wenn frühere Arbeitsunfähigkeit nicht wegen einer anderen Krankheit bestand. Da der Arbeitgeber nichts von den Diagnosen weiß, erhält er von der Krankenkasse entsprechende Auskunft bzw. Anweisung.

Schöne Grüße

MM