Lohnfortzahlung bei Krankheit

ein An War vom 26.07. -15.10.11 krank geschrieben.
Lohnfortzahlung ging bis zum 14.09.2011.Nun bekam AN im September
eine Abrechnung, wo dieser aber für den Monat August nur ein Grundlohn
von 254,95 € erhalten hat.Der Grundlohn beträgt jedoch 1657 €.
Der AG meint: Die Abrechnung wäre immer so,das in der
aktuellen Rechnung die Überstunden vom Vormonat aufgelistet sind.Und
der Grundlohn immer vom aktuellen Monat. Und da der AN in diesem
September nur 14 Tage da sei,würde der AN auch nur anteilig 14 Tage
bezahlt bekommen.
Jetzt fragt sich der AN wirklich,wo denn dann die 6 Wochen
Lohnfortzahlung bei Krankheit sind?

Hallo,

zwar scheint die beschriebene Berechnungsmethode durchaus grundsätzlich zulässig zu sein (Grundlohn „vorab“, zeitabhängige Bestandteile nachträglich), allerdings passen die Angaben des AG nicht mit den Summen zusammen.
Für September sollte bei LFZ bis 14.09. der ausgewiesene Grundlohn knapp unter 50% des normalen Monatsentgeltes betragen.

Hilft wohl nur der Weg zu Gewerkschaft bzw. Anwalt.

&Tschüß
Wolfgang