Lohnfortzahlung bei Krankheit und befrist. Vertrag

Ich hätte da mal eine Frage. Und zwar folgende (es geht nicht um mich)

Eine Freundin hat einen befristeten Vertrag (10 Monate). Sie ist jetzt vor Ablauf des Vertrages krank geworden. Wie sieht das jetzt eigentlich aus ? Läuft der Arbeitsvertrag dann trotzdem weiter, weil man ja während einer Krankmeldung nicht gekündigt werden darf, oder erlöscht das Arbeitsverhältnis trotzdem ? Und wenn sie dann nach Ablauf des Vertrages weiter krankgeschrieben ist, hat sie dann Anspruch auf Krankengeld ? Und wird dieser Krankengeldbezug zu den Arbeitszeiten dazugerechnet, damit sie anstatt ALG II, doch noch ALG I bekommen würde ?

auch wenn man krank ist, kann man jederzeit gekündigt werden. fG Peter A. Hoppe

Der befristete Vertrag endet unabhängig von der Krankheit, sie müsste sich ja eigentlich auch 3 Monate vor Ende des AV Arbeitssuchende melden. Krankengeld bekommt sie. beim Thema Bezugsadauer ALG I und Anrechnung von Krankheit bin ich kein Experte, am Besten noch mal speziell nachfragen.

Alles Gute

Hallo
soviel ich weiss läuft der Arbeitsvertrag aus, wie es in dem Fall mit dem Krankengeld ist kann ich dir nicht sagen
mfg
Erich

Was ich dir sagen kann: Der Areitsvertrag war von vornherein befristet, damit endet er autonatisch, wird bei Krankheit nicht verlängert.

Hat sie nur 10 Monate gearbeitet, wird sie ALG II beantragen müssen.

Ob sie Anspruch auf Krankengeld hat, weiß ich nicht.

Da würde ich mal bei der Krnkenkasse nachfragen.

Hallo,
es gibt keinen Kündigungsschutz bei Krankheit, das ist ein weit verbreitetest

Hallo,
der vorliegende Sachverhalt ist nicht mein Spezialgebiet.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass sich der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsvertrages durch eine Erkrankung verlängert. Also wird die Lohnfortzahlung vermutlich nach Ablauf des Zeitvertrages enden. Anschließend müsste Krankengeld Anspruch bestehen.
Lt. nachstehend gefundener Rechtsprechung besteht sogar dann Anspruch auf Krankengeld, wenn das Arbeitsverhältnis am 30.04. endet und am 30.04. die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-ste…

Als weiteres habe ich gefunden, dass lt. Arbeitsagentur das Krankengeld für das Erreichen der Anwartschaft auf ALG I mitzählt:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Cont…
l.G.

Nochmal Hallo,

nach Beantwortung der Frage habe ich noch etwas gefunden.

http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_im_krankheit…

Hiernach ist es tatsächlich so (wie ich vermutet hatte), dass in diesem Fall die Lohnfortzahlung mit Beendigung des Zeitvertrages endet.
(anders ist es, wenn der Arbeitgeber während der Krankheit kündigt)

l.G.

Zunächst: Auch während einer Krankheit ist eine Kündigung zulässig und wirksam.
Der befristete Vertrag von 10 Monaten läuft am Ende der 10 Monate aus. Ob für die davor liegende Zeit der Krankheit Lohnfortzahlung bis zum Ende des 10. Monats besteht, steht im Arbeitsvertrag. Falls Lohnfortzahlung besteht, müsste diese als Krankengeld (wegen der 4-wöchigen Nachversicherung in der Krankenkasse)längstens 4 Wochen weiterlaufen. Ob danach Anspruch auf Krankengeld besteht, hängt von den Voraussetzungen des Krankengeldbezuges ab, worüber der geschilderte Sachverhalt jedoch nichts aussagt.
Ebensowenig wird etwas über das bisherige Arbeitsleben gesagt, was für die Beurteilung von Alg I bedeutend wäre.
Also: Unter Darlegung aller Fakten bei der Krankenkasse oder dem Arbeitsamt nachfragen.
Robby1

Hallo,
zur ersten Frage: der Vertrag gilt 10 Monate, wie vereinbart.
Die anderen Fragen kann ich nicht beantworten.
Gruß
U.Daniel

Hi,

sorry, dass ich jetzt so antworten muss… Aber ein befristeter Arbeitsvertrag läuft aus. Da „schützt“ keine Krankheit oder auch keine Schwangerschaft davor.
Bei einem befristetem Arbeitsvertrag wird nicht gekündigt, er läuft aus.
Nebenbei bemerkt: Es ist auch nicht richtig, dass man während einer Krankmeldung nicht gekündigt werden darf…
Ein Arbeitgeber kann immer kündigen. Ob er dann Recht bekommt ist eine ganz andere Frage… Aber im ersten Fall ist es wirklich so, das Arbeitsverhältnis läuft aus…

Vielleicht gibt es noch die Möglichkeit mit dem AG zu reden, ob er nicht das Verhältnis verlängert um zumindest einen Anspruch auf Stempelgeld entstehen zu lassen…
Aber ob dies ganz legal ist ???
Viel Glück…
Über eine Bewertung der Antwort würde ich mich sehr freuen.

MfG

Harley

Hallo patriotinPL,

es existiert also ein befristeter Arbeitsvertrag. Der braucht aber doch nicht gekündigt werden, eben weil er befristet ist. Der Vertrag läuft einfach aus.

Daher:
Entgeltfortzahlungsgesetz § 8 (Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
Endet das Arbeitsverhältnis ohne dass es einer Kündigung bedarf, endet der Anspruch mit Ende des Arbeitsverhältnisses.

Unbedingt § 49 SBG V beachten:
§ 49 Ruhen des Krankengeldes,Abs.1, Nr. 6 besagt: Bei Bezug von Arbeitslosengeld ruht der Anspruch auf Krankengeld.

Aber: Übernahme der Behandlungskosten bei Krankheit gem. § 27 SGB V ff. unabhängig vom Ende des Arbeitsverhältnisses durch die Krankenkasse.

Deine Freundin sollte sich umgehend mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.

Gruß Fredo

Ich vermute, dass es zu dieser Fragestellung bereits eine Lösung gibt, falls nicht, bitte nochmals mailen.