die Krankenkassen erstatten bei Krankheit in den ersten 4
Wochen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses keine
Lohnfortzahlung.
Die Krankenkassen zahlen dem AN in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung den Verdienstausfall als Krankengeld, da der AG nach § 3, Abs.3 EntgFG erst nach 4 Wochen zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.
Wie ist die gesetzliche Regelung im Verhältnis des
Arbeitgebers zum Arbeitnehmer? Muss der Arbeitgeber
Lohnfortzahlung leisten?
ich habe noch mal eine Nachfrage aufgrund einer praktischen Erfahrung. Der zufolge ist es nämlich geschehen, dass ein AG dem AN Lohnfortzahlung während der ersten 4 Wochen bezahlte, die Krankenkasse aber nichts erstatte.
Wäre also der AN seitens des AGs leer ausgegangen, so hätte er von seiner Krankenkasse dieses Krankengeld verlangen können?
ich habe noch mal eine Nachfrage aufgrund einer praktischen
Erfahrung. Der zufolge ist es nämlich geschehen, dass ein AG
dem AN Lohnfortzahlung während der ersten 4 Wochen bezahlte,
die Krankenkasse aber nichts erstatte.
Das GEsetz sagt, dass der Erstattungs anspruch auf Lohnfortzahlung erst nach 4 Wochen entsteht. Wenn der Arbeitgeber allerdings freiwillig (oder durch Tarif oder durch Betriebsvereinbarung oder durch einen Passus im Arbeitsvertrag) auch schon in den ersten 4 Wochen Lohnfortzahlung leistet, muss die Krankenkasse natürlich kein Krankengeld zahlen! Krankengeld ist eine Lohn ersatz leistung. Wenn Lohn gezahlt wurde, muss ergo kein Ersatz geleistet werden!
Wäre also der AN seitens des AGs leer ausgegangen, so hätte er
von seiner Krankenkasse dieses Krankengeld verlangen können?