Lohnfortzahlung bei Kündigung durch Zeitarbeit

Hallo,
wenn man bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt war und dann Ende Nov. krankheitsbedingt ausgefällt. Nach gut vier Wochen (Ende Dez.)dann zum 15.01. gekündigt, aber bereits zum 02.01.2013 freigestellt wird unter Anrechnung des Arbeitszeitkonto-Guthabens. Ist das rechtens, dass man für den halben Januar kein Gehalt mehr bekommt, sondern nur noch die Überstunden ausgezahlt werden ? Es wurde zwar eine Ersatzkraft beschäftigt, die natürlich auch bezahlt werden muss, aber steht einem nicht trotzdem noch normales Gehalt für den halben Monat außer dem Überstundenguthaben zu?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
LG Bieker

Hallo

Wie lange ging denn die AU?

Wie war der genaue und vollständige Wortlaut der Freistellung?

Seit wann arbeitete der AN bei der ZAF?

Gruß,
LeoLo