Lohnfortzahlung bei Kündigung während Krankheit

Hallo liebe Wissenden,

folgendes Problem:

Person X ist am 15.03 bei einem neuen Arbeitgeber angefangen. Probezeit 6 Monate, Kündigungsfrist während dieser, 2Wochen.
Person X ist Anfang der 3. Woche krankgeschrieben worden und beschließt zu kündigen, weil die Krankschreibung mit den Arbeitsplatzbedingungen zu tun haben.

Jetzt meine eigentliche Frage:
Besteht Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers bis zum Datum der Kündigung? (15.04.) Bzw was muss sich Person X anderweitig kümmern?
Um eins vorweg zu nehmen, Person X hat bereits eine neue Stelle und muss sich somit nicht Arbeitslos melden.

Hoffe ihr könnt helfen

mfg

Hallo,

Jetzt meine eigentliche Frage:
Besteht Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers bis zum Datum
der Kündigung? (15.04.) Bzw was muss sich Person X anderweitig
kümmern?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt erst mit der 5. Woche eines Beschäftigungsverhältnisses. Sofern ein Arbeitnehmer in der 1. bis 4. Woche erkrankt, hat der Arbeitgeber erst ab der 5. Woche mit der Entgeltfortzahlung zu beginnen (Ausnahme -> vertragliche Regelungen). Für die Zeit vor Beginn der Entgeltfortzahlung leistet die Krankenkasse Krankengeld.

Gruß

S.J.

Hi!

Besteht Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers bis zum Datum
der Kündigung? (15.04.)

Ja, allerdings erst ab dem 12.04. (Absatz 3)

Gruß
Guido

Wie läuft das mit dem Krankengeld, wird das Automatisch gezahlt oder muss es beantragt werden?

Danke für die zügigen Antworten! :smile:

Wen der MA den großen Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - ok, in Laserdruckerzeiten sind auch oft beide gleich groß - der für die Krankenkasse bestimmt ist, auch dort abgibt, schreibt diese den AG an, welcher dann das Entgelt zur Berechnung des Krankengelds bescheinigen muss.

Dann fließt das Krankengeld.

Gruß
Guido

Brett verfehlt: Brett ‚Arbeitsrecht‘ passt!
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Grüße, VW28