Hallo,
folgender Fall mal angenommen:
MA mit Minijob (Putzstelle), schon wesentlcih länger als 4 Wochen. Sie teilt sich dei Putzstelle mit einer Kollegin, ebenfalls Minijob, machen die Arbeit tageweise abwechselnd.
Ist eine MA krank oder hat Urlaub, springt eben die andere ein.
Der AG zahlt nur die geleisteten Stunden. Gibt die MA eine Krankmeldung ab, bekommt sie trotzdem keine Lohnfortzahlung.
Auch für den Jahresurlaub gab es keine Lohnfortzahlung.
Dass der MA Lohnfortzahlung und Krankengeld eigentlich zusteht ist ihr klar. Nur will sie erst einmal keinen großen Ärger, sie möchte den Job behalten, wenn AN auf Lfz bestehen, hat der AG bisher immer einen Grund zur Trennung gefunden 
Kann ein AN in solchen Fällen später, evtl. auch nach Jahren solche Ansprüche geltend machen, z.B. nach Kündigung?
Wie sollte man ggf. die Beweise sichern?
Urlaubsanträge in schriftlicher Form gibt es leider nicht.
Angenommen, der AG hat ca. 30 - 40 Läden, d.h. bestimmt die doppelte Zahl an Minijobbern und zieht diese Praxis leider konsequent durch.
Ist das insoweit illegal, dass man außer auf arbeitsrechtlichem Wege etwas unternehmen kann?
Danke für Tipps.