Lohnfortzahlung bei Minijob

Hallo,

folgender Fall mal angenommen:

MA mit Minijob (Putzstelle), schon wesentlcih länger als 4 Wochen. Sie teilt sich dei Putzstelle mit einer Kollegin, ebenfalls Minijob, machen die Arbeit tageweise abwechselnd.
Ist eine MA krank oder hat Urlaub, springt eben die andere ein.

Der AG zahlt nur die geleisteten Stunden. Gibt die MA eine Krankmeldung ab, bekommt sie trotzdem keine Lohnfortzahlung.
Auch für den Jahresurlaub gab es keine Lohnfortzahlung.

Dass der MA Lohnfortzahlung und Krankengeld eigentlich zusteht ist ihr klar. Nur will sie erst einmal keinen großen Ärger, sie möchte den Job behalten, wenn AN auf Lfz bestehen, hat der AG bisher immer einen Grund zur Trennung gefunden :frowning:

Kann ein AN in solchen Fällen später, evtl. auch nach Jahren solche Ansprüche geltend machen, z.B. nach Kündigung?

Wie sollte man ggf. die Beweise sichern?

Urlaubsanträge in schriftlicher Form gibt es leider nicht.

Angenommen, der AG hat ca. 30 - 40 Läden, d.h. bestimmt die doppelte Zahl an Minijobbern und zieht diese Praxis leider konsequent durch.
Ist das insoweit illegal, dass man außer auf arbeitsrechtlichem Wege etwas unternehmen kann?

Danke für Tipps.

Hallo

Gibt es einen Betriebsrat? Sind vertraglich (AV, TV) Ausschlussfristen vereinbart?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

gehen wir davon aus:

AN arbeitet schon länger dort, erst war es befristeter AV, AG hat aber zum Ende nicht gekündigt, AN arbeitet jetzt schon mehr als ein Jahr weiter.

BR gibt es nicht.

Im AV steht nur unter Ausschlussfrist: Alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung sowie alle mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehenden Ansprüche verfallen, wenn sie nicht binnen einer Frist von 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich gegenüber der anderen Partei geltend gemacht werden.

Gruß

Holygrail

Hallo

Im AV steht nur unter Ausschlussfrist: Alle gegenseitigen
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung
sowie alle mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehenden
Ansprüche verfallen, wenn sie nicht binnen einer Frist von 3
Monaten nach Fälligkeit schriftlich gegenüber der anderen
Partei geltend gemacht werden.

Da hast Du die Antwort.

Gruß,
LeoLo