Ich war Kraftfahrer im Nahverkehr.Habe am 13.12.2011 mündlich gekündigt wegen unzumutbaren Arbeitsbedingungen.Bin danach nicht mehr zur Arbeit erschienen.Habe am 29.01.2012 Schriftliche Kündigung erhalten wegen Nichterscheinens am Arbeitsplatz.Ich wurde im Februar Krank geschrieben wegen Depressionen durch die Fahrtätigkeit.Auf nachfrage beim Arbeitgeber wurde mir mitgeteilt das keine Lohnfortzahlung für Februar besteht.Die AUB wurde nicht akzeptiert.Nun meine frage.Habe ich anspruch auf Lohnfortzahlung für den Monat Februar?
Mit freumdlichen Grüssen R.Fortanz