Guten Tag,
mir ist geläufig, daß es Lohn- oder Entgeltfortzahlung in bestimmten Fällen gibt.
Und zwar als EntgFG für gesetzliche Feiertage und Krankheit und nach dem BUrlG im Urlaubsfall als Urlaubsentgeld.
Ich habe zwei Fragen
- Berechnung der Höhe? Gut, im Falle des Urlaubsentgeltes ist das Gesetz klar – „§ 11 Urlaubsentgelt: (1) Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat…“
Ich nehme also die letzten 3 Gehaltszettel (rechne im Detail noch Überstunden oder so raus) und teile durch die Arbeitstage, habe dann einen Tageswert und wenn der MA drei Tage krank war, dann bekäme er für jeden Krankheitstag diesen Berechnungswert vergütet. Bei Krankheit und Feiertagen wird es sich ähnlich verhalten, nehme ich an.
- Wie handhabt man das im Falle von Beschäftigten, die auf Provisionsbasis arbeiten?
Da das Gesetz klar ist, müsste es wohl wie oben bei 1. laufen.
Ich habe aber einen kniffligeren Fall, wo mir das Vorgehen unbillig erscheint:
Nehmen wir an, es geht um Beschäftigte in einem Geschenkeladen oder Schönheitssalon. Der MA bekommt 50% Umsatzprovision. Im betreffenden Monat ist ein gesetzlicher Feiertag. Nun müsste ja der Lohn fortgezahlt werden.
Das Ganze ist ja auch als Ausgleich für Lohn gedacht, der sonst nicht erwirtschaftet werden kann… wenn ich im Büro arbeite und ein Monat hätte (nur angenommen) 10 Feiertage, dann würde ich ja rund 1/3 weniger verdienen, wenn es keine Lohnfortzahlung gäbe.
Nur in dem Beispiel mit dem Geschenkeladen oder Schönheitssalon und der Provisions-Umsatzbeteiligung verhält es sich doch so: die Kunden kommen genau VOR dem Feiertag und kaufen Geschenke. Die Kunden lassen sich die Haaren machen oder sich schminken genau vor dem Feier- und Festtag…also wird in einem Beispiel der Umsatz genau so erwirtschaftet… ob es einen Feiertag gäbe oder nicht…
regelmässig würde kein höherer Monatsverdient erzielt werden, wenn ein Monat keinen Feiertag hat, weil die 40 Schönheitssalonbesucher dann eben an den anderen Tagen des Monats kommen….
Ich finde die Lohnfortzahlung in diesem Fall einfach nicht gerecht.
Kann man die irgendwie anders umbrechen? Oder ausgestalten, als im Fall 1 beschrieben? Oder ist das 100% fix?
Danke für jede Antwort.