Hallo,
im Netz steht ja eigentlich, dass auch Minijobber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Soweit so gut. Aber wie wird so was geregelt, wenn jemand nur gelegentlich auf Abruf beschäftigt ist, so nach dem Motto: „Dienstag und Mittwoch kommst Du mal bitte je 4 Stunden, nächste Woche ist nichts für Dich zu tun, aber übernächste Woche ist mehr Arbeit, evtl 6 Stunden täglich incl. Samstag, wir rufen Dich da noch mal an“. Dieser angenommene Arbeitnehmer wird jetzt krank. Wie läuft das mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall???
(Ähnlich schwierig gestaltet sich hier die Urlaubsfrage. Auch wird in der einen Woche 36h Arbeitszeit angekündigt, was dann möglicherweise zum Verlust irgendwelchem Kindergeld oder anderen Leistungen führt, weil auch nur einmalig 30h überschritten sind?)
Mit freundlichen Grüßen
schubtil