Lohnfortzahlung bei unregelmäßiger Beschäftigung

Hallo,

im Netz steht ja eigentlich, dass auch Minijobber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Soweit so gut. Aber wie wird so was geregelt, wenn jemand nur gelegentlich auf Abruf beschäftigt ist, so nach dem Motto: „Dienstag und Mittwoch kommst Du mal bitte je 4 Stunden, nächste Woche ist nichts für Dich zu tun, aber übernächste Woche ist mehr Arbeit, evtl 6 Stunden täglich incl. Samstag, wir rufen Dich da noch mal an“. Dieser angenommene Arbeitnehmer wird jetzt krank. Wie läuft das mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall???

(Ähnlich schwierig gestaltet sich hier die Urlaubsfrage. Auch wird in der einen Woche 36h Arbeitszeit angekündigt, was dann möglicherweise zum Verlust irgendwelchem Kindergeld oder anderen Leistungen führt, weil auch nur einmalig 30h überschritten sind?)

Mit freundlichen Grüßen
schubtil

Hallo,

wie Du schon sagtest im Netz steht einiges dazu. Solltest vielleicht mal auf die Seite der Minijob-Zentrale (Kanppschaft Bahn/See) gehen. Klar ist, dass Minijober den svpf. Beschäftigten gegenüber gleichgestellt sind. In der Theorie! Die einzige Möglichkeit kann man darin sehen bisher abgeleistete Stunden auf den Monat umzurechnen, also einen Durschnitt und so auch Urlaubsanspruch etc. hochrechnen. Allerdings wird es in der Praxis so sein, dass dann der AG wohl keine große Lust hat bei solchen Forderungen eines 400€-Jobber in weiter zu beschäftigen. Der ist wohl auch leichter betriebsbedingt zu kündigen als ein svpf.? Das weiß ich jedoch nicht genau…wird aber auch irgendwo im Netz stehen:smile:

Grüße
Franz