Lohnfortzahlung bei Werkstudenten

Hallo,

hat ein Werkstudent (20h pro Woche) Anspruch auf Lohnfortzahlung? Die Arbeitszeiten sind flexibel geregelt, d.h. man trägt sich in einen Stundenplan ein. Angenommen der Student ist Dienstag, Mittwoch, Donnerstag eingetragen und hat genau für diese Tage einen Krankenschein. Wie wird das berechnet?

Gibt es eine Lohnfortzahlung auch bei einem Probearbeitsvertrag?

Auf welchen Gesetzen beruht die Lohnfortzahlung?

Danke!

Hallo,

hat ein Werkstudent (20h pro Woche) Anspruch auf
Lohnfortzahlung?

Wenn er da schon länger als 4 Wochen tätig ist, ja.

Wie wird das
berechnet?

Auf welchen Gesetzen beruht die Lohnfortzahlung?

Siehe http://www.buzer.de/gesetz/1593/index.htm

Gibt es eine Lohnfortzahlung auch bei einem
Probearbeitsvertrag?

Was ist denn bitte ein ‚‚Probearbeitsvertrag‘‘?

MfG