Bei einem Einstellungsgespräch wurde gesagt, daß manbei einem Minijob keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Anspruch auf Urlaub hat.
Wie sollte man sich verhalten, um diese rechtlich falsche Aussage
zu entkräftigen und den Job trotzdem zu bekommen?
Hallo,
Wie sollte man sich verhalten, um diese rechtlich falsche
Aussage zu entkräftigen und den Job trotzdem zu bekommen?
„man“ muss ja nicht gleich am Anfang mit der Tür ins Haus fallen. Oder?
MfG
Hallo,
sicherlich, wie mein Vorposter schon meint, man muss ja nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen. Aber nichtsdestotrotz ist ein Minijob immer noch kein rechtsfreier Raum, weiß auch nicht warum das viele denken.
Ich bin jetzt kein Arbeitsrechtsexperte, aber bezüglich Lohnfortzahlung siehe § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz:
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Und ein Minijobber ist ohne Zweifel ein Arbeitnehmer. Je nach Größe des Arbeitgebers dürfte er auch für den Krankheitsfall immer brav seine Umlage U1 bezahlen, damit er sich die Lohnfortzahlungskosten zumindest anteilig erstatten lassen kann.
Bezüglich des Urlaubs würde ich das Bundesurlaubsgesetz zu Rate ziehen. Dort steht in § 1:
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Eigentlich aussagekräftig genug.
LG
S_E
PS: Ein Arbeitsrechtler möge mich berichtigen wenn ich falsch liege.
Hi!
Eigentlich aussagekräftig genug.
Stimmt, aber ergänzend packe ich den hiermal drunter.
Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer…
VG
Guido
Hallo!
Bei einem Einstellungsgespräch wurde gesagt, daß manbei einem
Minijob keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen
Anspruch auf Urlaub hat.
Eindeutige Rechtslage hin oder her, würde ich die Finger von solchem Job lassen und einen weiten Bogen um diese Sorte Arbeitgeber machen. Das Leben belastende Auseinandersetzungen, ein höchst unerquickliches und alsbald endendes Arbeitsverhältnis sind nämlich vorprogrammiert.
Betroffen sind regelmäßig die wirtschaftlich Schwächsten, die oft genug auch noch vom Jobcenter abhängig sind. Merkt der sich nach Gutsherrenart aufführende Arbeitgeber, dass er sich jemanden ins Haus holte, mit dem man nicht nach Belieben Schlitten fahren kann, wird der/die Betroffene fristlos entlassen. Mit einem aus den Fingern gesogenen Diebstahlvorwurf funktioniert das immer. Solche verhaltensbedingte Kündigung hat sofort unangenehme Konsequenzen vom Jobcenter zur Folge. Betroffene wissen das alles vorher. Sie wissen auch, dass ihnen bis zur gerichtlichen Klärung eine längere bittere Zeit bevorsteht. Also lassen sie sich in strukturschwacher Gegend mit hoher Arbeitslosigkeit alles gefallen.
Darüber hinaus wird in diesen Arbeitsverhältnissen gezielt Angst zur Disziplinierung eingesetzt. Beliebtestes Mittel sind Schwarzzahlungen an den Minijobber - für Mehrarbeit wird hier und da etwas Geld in die Hand gedrückt. Dieses Geld geben Betroffene beim Jobcenter natürlich nicht an, denn es würde ihnen vom Aufstockungsbetrag abgezogen. Kommt der Sachverhalt ans Tageslicht, ist er strafrechtlich relevant - ein Fall für den Staatsanwalt.
Die beschriebenen Verhältnisse gehören etwa in Mecklenburg, dort vorzugsweise in der Gastronomie und in der Spielotheken-Szene, zur alltäglichen Normalität. Die betreffenden Arbeitgeber machen nicht einmal ein Geheimnis aus ihren Gepflogenheiten, die Ergebnis einer Mischung aus Unwissenheit, Dummheit, Skrupellosigkeit und mangelhaftem Geschäftskonzept sind. So halten sie es für ganz normal, dass Urlaubs- und Krankheitszeiten vor- oder nachgearbeitet werden müssen.
Gruß
Wolfgang
Hallo erstmal,
an sich ist die Sache rechtlich eindeutig, man sollte sich aber im Einzelfall trotzdem mal den Job ansehen, und sich überlegen, was da von beiden Seiten angemessen erscheint. Klar, wer regelmäßig mit Schichtplan in einem größeren Unternehmen arbeitet, das ganz bewusst massiv auf Minijobs setzt, sollte sich nicht Bange machen lassen, wenn solche Aussagen wider besseres Wissen kommen, und im Falle des Falles auch seine Rechte durchsetzen.
Wer bei großzügiger freier Zeiteinteilung bei Bedarf/wenn es passt in einem kleinen Familienbetrieb oder in einem Privathaushalt tätig ist, sollte sich schon überlegen, ob er wegen der üblichen Kleinigkeiten das Fass Lohnfortzahlung aufmacht, oder einfach den Vorteil der freien Zeiteinteilung dann auch mal zum Vorteil seines Arbeitgebers nutzt, und den an sich Montag vorgesehenen Einsatz einfach auf Freitag verschiebt.
Gruß vom Wiz, der kein Problem damit hat, dass der sauber angemeldete Babysitter gerne mal absagt, wenn 96 Heimspiel hat, aber umgekehrt wenig Verständnis dafür hätte, wenn er für einzelne Tage Husten/Schnupfen/Heiserkeit um Lohnfortzahlung gebeten würde (ist aber auch noch nie ein Thema gewesen)
Klare Worte…
… und dafür ein *. Ein gutes und notwendiges Kontrastprogramm zu dem seltsamen Rechtsverständnis Deines Nachposters wiz.
Im Übrigen gibt es diese Spielchen auch im „reichen“ Ba-Wü flächendeckend - nicht nur in den von Dir beschriebenen Branchen.
&Tschüß
Wolfgang
… ich wüsste nicht, dass ich zu der rechtlichen Lage irgendetwas abweichendes zu Wolfgang geschrieben hätte. Insoweit wundert mich doch der Vorwurf etwas. Das andere ist eine Frage des menschlichen Zusammenlebens auf der Basis „geben und nehmen“
Gruß vom Wiz
Hallo,
was du als „Geben und Nehmen“ bezeichnest, ist für mich glatter Rechtsbruch, nämlich die Verweigerung der zustehenden Lohnfortzahlung.
In so weit scheinst Du ein Problem mit einem der grundlagen unserer verfassung, nämlich dem Sozialstaatsprinzip und den daraus resultierenden Gesetzen zu haben.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
wo steht da irgendetwas von Verweigerung? Das Gegenteil von Ausbeutung ist Ausnutzung, und wenn keine Notwendigkeit besteht Rechte in Anspruch zu nehmen, weil man etwas anders regeln kann, und beide Seiten damit gut fahren, dann wäre es einfach nur dumm, wenn beide Seiten auf Rechtspositionen beharren würden, die ihnen unter dem Strich nur Nachteile bringen würden.
Denn die Kehrseite von: „Kann ich wegen Husten/Fußballspiel/… statt Mittwoch Freitag kommen“, ist dann eben, dass nicht nur für Mittwoch dann Lohnausfall bei Husten gezahlt würde, sondern außer Krankheit nichts mehr zählen würde, was einen Ausfall am Mittwoch akzeptabel erscheinen lassen würde. Und da Fußball ein wenig häufiger Mittwochs stattfindet als Husten, fährt hier wohl die andere Seite unter dem Strich so deutlich besser, wenn ihr keineswegs ein selbstverständlich bestehendes Recht nicht von der anderen Seite vorenthalten, sondern aus eigenem Interesse an einer von beiden Seiten großzügig und entgegenkommend auf Augenhöhe regelbarer Situation, nicht in Anspruch genommen wird.
Aber es gibt eben auch Menschen die etwas erreichen (wollen), und dies auf der Basis: „erst mal sehen, was sich zwischenmenschlich regeln lässt“, auch ganz gut erreichen. Auf der anderen Seite gibt es Menschen die sich nie erklären können, warum sie nie auf den grünen Zweig kommen, und auch nie Kulanz und Großzügigkeit erleben, weil sie Tag und Nacht mit dem Gesetzbuch unter dem Arm rumlaufen, und meinen eigene Rechte immer zu 100% durchsetzen zu müssen (ob notwendig oder nicht), und dann auch noch Anspruch auf Entgegenkommen der anderen Seite weit über das Maß hinaus erheben, das gesetzlich normiert ist.
BTW: Grundsatz des Zivilrechts ist übrigens immer noch die Privatautonomie, und die Durchbrechung durch nicht dispositives Recht ist - und sollte es auch bleiben - die Ausnahme. Viele Durchbrechungen sind gut, weil sie der Gefahr begegnen, dass ein Ungleichgewicht der Kräfte sich sonst negativ auswirken kann. Aber wo dies tatsächlich nicht gegeben ist, sollten erwachsene Menschen immer überlegen, womit sie - auch zum eigenen Nutzen - besser fahren.
Ach ja, ich habe früher auch oft genug auf der anderen Seite einer solchen Geschichte gestanden, und mich als Schüler/Student/Freelancer immer über Gelegenheiten gefreut, die von großer Flexibilität und Verständnis der Auftraggeber für meine Belange und zeitlichen/örtlichen Einschränkungen geprägt waren. Aber auch das hat immer nur deshalb funktioniert, weil das beiderseitig lief. Und es wäre mir im Traum nicht eingefallen, bei 10 Wochenstunden den an sich geplanten Montag und Dienstag mir mit zehn Stunden Lohnfortzahlung einzustreichen, wenn ich die Freiheit hatte, statt dessen problomlos auch Donnerstag und Freitag zu kommen, nachdem ich selbst ggf. gerade eine Woche zuvor noch wegen anderer Verpflichtungen genau dies für mich aus Motiven in Anspruch genommen hätte, für die kein Auftraggeber der Welt streng nach dem Gesetz auch nur irgendein Fünkchen Verständnis hätte haben müssen.
Und auch heute noch kenne ich die Grauzone zwischen: „zu krank, den ganzen Tag voll zu Arbeiten“ und „vom heimischen Schreibtisch mal eben zwischendurch wenigstens mal nach den Mails zu schauen, und die ein oder andere schnelle und einfache Antwort geben zu können“, damit die Kollegen weiter kommen, durchaus. Wenn man nicht streng das Bett hüten muss, vor Kopfschmerz nicht mehr durch die Tür kommt, oder intensive Zwiegespräche mit der Kloschüssel hält, dann kann man normalerweise durchaus die ein oder andere Kleinigkeit durchaus erledigen, ohne dadurch die Gesundung zu gefährden. Und auch da ist wieder bezeichnend, dass es natürlich immer die Kollegen sind, die sich beschweren, dass sie beruflich nicht voran kommen, die beim leistesten Anflug einer Erkältung eine Woche kompletten Ausfall der Kommunikation zelebrieren, und sich dann auch noch wundern, dass der Discobesuch während der Krankschreibung bei Cheffe übel aufgestoßen ist.
Gruß vom Wiz
Danke für die ehrlichen Antworten, solch ein Angebot sollte man nicht annehmen, um diese Rechtsbrüche zu unterstützen. Viele verzichten auf ihre Rechte, um die Arbeit nicht zu verlieren, das fördert die massive Ausbeutung.
Schade…
… man kann nur 1 Sternchen vergeben.
Hallo Wiz
Volle Zustimmung.
Gruß,
LeoLo
Die beschriebenen Verhältnisse gehören etwa in Mecklenburg,
dort vorzugsweise in der Gastronomie und in der
Spielotheken-Szene, zur alltäglichen Normalität. Die
betreffenden Arbeitgeber machen nicht einmal ein Geheimnis aus
ihren Gepflogenheiten, die Ergebnis einer Mischung aus
Unwissenheit, Dummheit, Skrupellosigkeit und mangelhaftem
Geschäftskonzept sind. So halten sie es für ganz normal, dass
Urlaubs- und Krankheitszeiten vor- oder nachgearbeitet werden
müssen.
Hallo Wolfgang,
gebe dir uneingeschränkt recht, bis auf das Bundesland. Die Verhältnisse haben auch schon längst den Rest der Republik erreicht.
Ich bin Dozentin in der Erwachsenenbildung für Lohnbuchhaltung. Was mir meine Schüler manchmal für haarsträubende Geschichten erzählen, lässt mir die Haare zu Berge stehen. Du brauchst dir ja nur die Artikel hier im Arbeitsrecht anzuschauen, um zu sehen, wie der Hase läuft.
Viele Grüße
Gesine