Liebe/-r Experte/-in,
eine grundsätzliche Frage zur Berechnungsgrundlage der Entgeltfortzhalung im Krankheitsfall.Bislang konnte mir das noch niemand klar und deutlich, und auf welcher gesetzlicher Grundlage basierend erklären: Also:
Ich habe im Juli noch 18 Kalendertage (1.7.-18.7.) Entgeltzahlung erhalten,damit waren die 6 Wochen ausgeschöpft, und ab 19.7. zahlt nun die KK. Soweit ist das ja klar.
Nun wurde mir vom Gehaltsbüro mein übliches 30-Tages-NETTO-Gehalt auf 18 Tage gekürzt, ich erhielt also 18/30 vom NETTO.
Die Expertenfrage ist nun, ob nicht 18/30 vom BRUTTO = entspr.Netto, berechnet werden müßten. Es wäre doch unlogisch, den gleichen %-Satz an Abgaben anzusetzen, wenn das Entgelt anstelle 30/30 nur 18/30 beträgt.
Welcher Rechenweg ist nun korrekt, und wo ist das nachzulesen?
Danke