Lohnfortzahlung, Berechnungsgrundlage

Liebe/-r Experte/-in,
eine grundsätzliche Frage zur Berechnungsgrundlage der Entgeltfortzhalung im Krankheitsfall.Bislang konnte mir das noch niemand klar und deutlich, und auf welcher gesetzlicher Grundlage basierend erklären: Also:

Ich habe im Juli noch 18 Kalendertage (1.7.-18.7.) Entgeltzahlung erhalten,damit waren die 6 Wochen ausgeschöpft, und ab 19.7. zahlt nun die KK. Soweit ist das ja klar.

Nun wurde mir vom Gehaltsbüro mein übliches 30-Tages-NETTO-Gehalt auf 18 Tage gekürzt, ich erhielt also 18/30 vom NETTO.

Die Expertenfrage ist nun, ob nicht 18/30 vom BRUTTO = entspr.Netto, berechnet werden müßten. Es wäre doch unlogisch, den gleichen %-Satz an Abgaben anzusetzen, wenn das Entgelt anstelle 30/30 nur 18/30 beträgt.

Welcher Rechenweg ist nun korrekt, und wo ist das nachzulesen?

Danke :smile:

Hallo,
ich denke, es handelt sich hier nicht um eine neue Entgeltberechnung, sondern lediglich um eine anteilige Auszahlung, die mit einer Krankheit zusammenhängt.

Hallo!
Tut mir leid, ich kann nicht helfen. Ich kenne mich mit dem Arbeitszeitgesetz. Darin wird aber nicht geregelt, wer Geld im Krankheitsfall in welcher Höhe von wem bekommt.

Viel Erfolg noch
Feinkostmusik