Hallo an alle…
…meine Frage bezieht sich auf die Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot. Ich weiss das der AG den Durchschnittslohn , entweder der letzten 13 Wochen oder der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft zahlt, aber den Durchschnitt des kompletten Nettolohns??? Ich arbeite als Frisörin, da mein Grundgehalt nicht das höchste ist , bekommen wir auch Verkaufsprovision vom AG bezahlt (also für verkaufte Pflegeprodukte), zudem Zuschläge wenn eine bestimmte Summe erwirtschaftet wurde.Werden diese Zuschläge bei der Berechnung auch berücksichtigt? Hab mich zwar schon im MuSchG eingelesen, aber dieses Beamtendeutsch ist nich so meins. xD Danke für eure Antworten
FAQ.1129
Hallo an alle…
Hallo,
leider hast Du FAQ:1129 - den von Dir bestätigten Vorschalttext - nicht gelesen/verstanden/beachtet.
wenn Du die Frage regelkonform stellst, kannst Du auch eine recht eindeutige Antwort erwarten
&Tschüß
Wolfgang