Hallo
Ich habe folgendes Problem mein Vater hat seit mehreren Jahren psychische Probleme.
Zu dem kommt das er in seiner selbstständigkeit nicht wirklich viel verdient hat in letzter Zeit.
Als ich das mitbekommen habe habe ich ein Darlehen aufgenommen um seine Beiträge der Privaten Krankenversicherung zu bezahlen . Er geht seit 6 Monaten nun zu einem Psychologen . und ist jetzt seit 12 Wochen Krankgeschrieben … so und nun sagt die Krankenkasse von ihm das sie keine Lohnfortzahlung auf diese Krankheit übernimmt da er schon 2 Wochen Krankgeschrieben war bevor ich die letzten fälligen Beträge bezahlt habe . Sie berufen sich auf §38 Abs.1-3 VVG Aber so wie ich das rauslese müssen sie ab dem Datum wieder übernehemen als alle Beiträge gedeckt waren . Die Versicherung sagt aber das Sie das nicht müssen weil er schon Krankgeschrieben war mit dieser Krankheit bevor die letzten Beiträge abgedeckt waren ? was stimmt denn nun ? mein Vater hat die letzten 10 JAhre immer einbezahlt bis auf die letzten 10 Monate .
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Hallo,
leider muss ich dich an andere Experten verweisen, ich bin schon zu lange aus der Branche heraus um hier einen vernünftigen Rat zu erteilen.
Viel Erfolg
gruß
Alex