Die verheiratete Mutter eines 2 jährigen Kindes ist geringfügig beschäftigt (sog. 400 Euro Job). Die Familie ist auf den Lohn angewiesen da sonst die laufenden Kosten nicht gedeckt werden können.
Die Frau wird erneut schwanger und es ist wegen einer vorhandenen Vorerkrankung (GdB von 50 ohne Merkzeichen) absehbar, dass sie im Laufe der Schwangerschaft bis zur Entbindung arbeitsunfähig geschrieben bzw. ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. (Wäre das Eine oder Andere vorteilhafter?)
Die Krankenkasse zahlt kein Krankengeld weil die werdende Mutter über den Ehemann bei einer gesetzlichen KK versichert ist. Damit würde dieses dringend benötigte Geld fehlen.
Gibt es eine Möglichkeit für die Familie irgendwo eine Art Ersatzleistung zu beantragen?
(Der Ehemann verdient angenommen rund 2000 Euro brutto und zahlt kaum Steuern, da er entsprechend hohe aussergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten hat.)
Finanziell das Beschäftigungsverbot. Aber das wird wohl nicht in Frage kommen, denn ursächlich für die AU scheint ja wohl die Behinderung zu sein („Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.“ - http://bundesrecht.juris.de/muschg/__3.html). Oder hab ich was überlesen in der Ursprungsfragestellung?
Finanziell das Beschäftigungsverbot. Aber das wird wohl nicht
in Frage kommen, denn ursächlich für die AU scheint ja wohl
die Behinderung zu sein („Werdende Mütter dürfen nicht
beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder
Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der
Beschäftigung gefährdet ist.“ - http://bundesrecht.juris.de/muschg/__3.html). Oder hab ich was
überlesen in der Ursprungsfragestellung?
Vielleicht habe ich mich ein wenig ungenau ausgedrückt. Ich konstruiere mal ein wenig weiter:
Die werdende Mutter ist an einem schwer einstellbaren Diabetes Mellitus Typ 1 erkrankt und muss den Blutzucker am unteren Rand des Toleranzbereiches halten um das Kindeswachstum nicht zu gefährden. Dadurch bedingt sind Unterzuckerungen möglich die unbehandelt schwere gesundheitliche Folgen haben können. Des weiteren ist die erste Schwangerschaft nicht ohne Komplikationen verlaufen.
vom Grundprinzip her hat jede Schwangere, die in einem festen Arbeitsverhältnis steht, Kündigungsschutz. Vorteilhaft ist hier natürlich ein schriftlicher Vertrag .
Wobei das vorliegen eines Arbeitsverhältnisses auch durch regelmäßige Lohnzahlungen (siehe Konto-Auszug) bewiesen werden kann.
Auch 400 €-Jobber haben ein Anrecht auf diesen Kündigungsschutz, Mutterschutz und auch auf Krankheitsfortzahlung.
Inwiefern in diesem Fall die Krankenkasse Krankengeld (nach 6 Wochen Krankheit) zahlt, sollte mit dieser geklärt werden.