wie sieht es aus mit Lohnfortzahlung bei Selbständigen nach 6 Wochen Krankheit ? Ich habe bei meiner gesetzlichen Krankenkasse einen Vertrag mit Lohnfortzahlung nach 6 Wochen.
Ich war im Krankenhaus und wurde anschließend 2 Wochen krankgeschrieben (ingesamt 4 Wochen). Danach habe ich gearbeitet beim Kunden für 4 Wochen. Anschließende mußte ich wegen der selben Krankheit wieder ins Krankenhaus und bin wieder krankgeschrieben. Die Krankenkasse behauptet, das wäre eine Neuerkrankung.
Da ich selbständig bin gilt für mich nicht die Regelung, dass bei gleichen Krankheiten aufaddiert wird. Ich zahle die gleichen Beiträge und meiner Meinung nach widerspricht das dem Gleichheitsgrundsatz im Sinne des Grundgesetzes.
Wer halt ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Danke für Eure Hilfe.
Hallo Pat62,
nun bin ich eigentlich keine Sozailversicherungsfachwirtin oder Anwältin für Sozialrecht, insofern kann und darf ich Dir auch keine rechtliche Auskunft geben. Angestellte haben eine andere Problematik mit der AU - da ist auch der Arbeitgeber sehr daran interessiert, dass bald Krankengeld fliesst und er oder sie von Lohnkosten - der Lohnfortzahlung befreit ist. Bei Selbständigen sind 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit Grundvoraussetzung für die Zahlung des Krankengeldes. Ich denke nicht, dass da Lücken zwischen sein können. Kann das aber hier nicht überprüfen. Ansonsten sind bei freiwillig Versicherten die Bedingungen meistens schlechter als bei Pflichtversicherten. Wie auch schon bei der Beitragsbemessung - das ist vom Verfassungsgericht abgesegnet.
Viel Glück!