Hallo,
ein Rentner erhält seine volle Altersrente und arbeitet noch voll eine 40-Stunden-Woche. Nun erleidet er während der Arbeitszeit mit einem Firmenwagen einen unschuldigen Verkehrsunfall (ein Handymensch spielt mit seinem I-Phone und fährt dem stehenden Firmenwagen ungebremst in den Kofferraum). Der Rentner ist eine Woche krank geschrieben.
Welche Forderungen kann der Rentner gegen wen geltend machen (Lohnfortzahlung bzw. -ausfall, Schmerzensgeld)?
Ist es richtig, daß der Rentner vom Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung erhält da er ja von seiner Rente lebt?
Da bin ich weitgehend raus.
Da wir hier in Arbeitsrecht sind: Der Arbeitgeber kann die Kosten (Lohnfortzahlung und Nebenkosten) gegen den Unfallverursacher durchsetzen.
Hallo,
zu dem Thema Lohnfortzahlung wurde schon richtig gesagt, dass der Anspruch besteht. Hinzufügen möchte ich noch, dass ein Vollrentner keinen Anspruch auf Krankengeld hat, d.h. wenn der Rentner weiter arbeitet und länger als 6 Wochen krank ist, müsste er nach Auslaufen der Lohnfortzahlung - anders als Arbeitnehmer vor der Rente - von seiner Rente leben und bekäme von der Krankenkasse oder anderen Trägern kein Krankengeld.
Wie gesagt ein Vollrentner.
Gruß Nita
Schmerzengeld gegen den Verursacher, also den Unfallfahrer bzw. dessen Versicherung. Hier sollte man zum Anwalt (den übrigens auch die Versicherung bezahlen muss)
Hallo,
dazu noch - wenn der Arbeitgeber am Umlageverfahren U1,U2 beteiligt ist, kann er auch von der Krankenkasse
einen Großteil (70%??) wiederbekommen - was meinen die anderen Experten ?.
Gruss
Czauderna
Interessante Überlegung. Die erstattete U1 holt sich die KK von der BG wieder. Den Rest (30% und AG-Anteile) könnte der AG beim Unfallgegner geltend machen.
… was dann wieder ein Schaden wäre, den man gegen den Unfallverursacher geltend machen könnte …
(Es wird hier wohl nicht zutreffen, da ja nur eine Woche im Raum steht, aber der Vollständigkeit halber …)
wer Opfer eines Verkehrsunfalls wurde, mit höchster Wahrscheinlichkeit unschuldig war und zudem noch verletzt wurde, dem kann nur eins geraten werden:
Gehe zum Anwalt. Unbedingt.
Auf Seite der gegnerischen Versicherung sitzen die Profis in der Zahlungsabwehr, die haben tausende Fälle als Erfahrung. Ohne Anwalt ist das so, als ob du mit nem Messer zu einer Schießerei gehen wolltest.