Hallo, wenn Arbeitnehmer seit Jahren ca. 200-220 Stunden im Monat arbeitet, Arbeitgeber zahlt aber jetzt im Krankheitsfall nur die 160 Stunden die im Vertrag stehen. Dabei kommen jetzt aber nur noch 700 statt ca. 1000 Euro rum, wovon ein Arbeitnehmer gerade mal die laufenden Kosten zahlen kann. Darf der Arbeitgeber obwohl immer mindestens 200 Stunden gearbeitet wurden im Krankheitsfall nur das vertragliche bezahlen? Ich glaube das nämlich nicht. Wie kann man denn ein Anschreiben an den Arbeitgeber formulieren? Habe von einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes aus Erfurt gelesen, kennt das einer?
Hi,
was hat der AN denn regelmäßig abgerechnet bekommen?
Hallo Ilka,
grundsätzlich gehören zwar Überstunden gem § 4 Abs. 1a EFZG nicht zum Bestandteil der Lohnfortzahlung, dies gilt aber nur, wenn es „echte“ Überstunden sind, also nur gelegentlich oder evtl. saisonal anfallen. Eine ständige Überstundenleistung kann als vertraglich vereinbart gelten, wenn sie über einen längeren Zeitraum ständig erbracht wird. Der mir vorliegende Kommentar (Treber, EFZG, 2. Aufl. 2007, Randnummer 24 - 27 zu § 4)sieht das auch so und verweist auf mehrere BAG-Urteile, z. B.
- BAG 21.11.2001, 5 AZR 247/00
- BAG 09.07.2003, 5 AZR 610/01 (nicht veröffentlicht)
Der Gang zum Fachanwalt könnte sich also lohnen.
&Tschüß
Wolfgang