Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Hallo Zusammen

Ich habe eine Frage zum Thema: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Darf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie folgt berechnet werden?

Es werden die Bruttogehälter der letzten 3 Monate genommen und durch 65 geteilt. Daraus ergibt sich der Tagessatz.

Evtl. Stunden (keine Überstunden) die in diesen Zeitraum in ein Arbeitszeitkonto geschrieben werden, sind nicht in den Bruttogehältern berücksichtig.

Besteht nicht Grundsätzlich Anspruch auf 100% Lohnfortzahlung für 6 Wochen?
Ist nicht der Arbeitsvertrag über eine xx Stunden Woche für die Berechnung Maßgeblich?

Also z.B. 40h Woche als Grundlage zu nehmen, auch wenn in den vorherigen Monaten nur 30h/Woche ausgezahlt aber 40h/Woche gearbeitet worden sind

Für Antworten wäre ich dankbar.

Gander

Hallo,
komplizierte Sache immer dann wenn kein fester Monatslohn bzw Gehalt vereinbart wurde. Ich bin da nicht so der Experte weil wir als Krankenkasse uns auf das verlassen bei der Krankengeldberechnung was die Arbeitgeber uns da bescheinigen. Ich weiß nur das bei Stundenlöhnen
oder Akkordlöhnen in der Regel der Durchschnitt der letzten drei abgerechneten Lohnzahlungszeiträumen genommen wird.
Überstunden werden (glaub ich jedenfalls) nicht herangezogen wenn sie nicht regelmäßig angefallen waren.
Gruß
Czauderna

Erst einmal vielen Dank für die Einschätzung.

Wenn aber lt. Arbeitsvertrag eine Wochenarbeitszeit fest Vereinbart wird, dann hat doch der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer das Recht dieses einzufordern.
Es handelt sich hierbei sicherlich nicht um ein festgelegtes Gehalt, aber doch um eine festgelegte Arbeitszeit.
M.E. handelt es sich hierbei um die Grundlage zur Berechnung der Lohnfortzahlung, da der Arbeitnehmer das Recht auf Arbeit in Höhe der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit hat. Und somit hätte der Arbeitnehmer in den Zeitraum der Krankheit ein vertraglich festgelegtes Einkommen bezogen.

Gruß
Gander

Hallo,

richtig, sehe ich auch so.

Gruß

Czauderna