Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Ich habe folgende Frage zum Arbeitsrecht:
Ich werde zum Beispiel krank. Gehe zum Arzt - dieser schreibt mich 3 Tage krank - ich schicke die Krankmeldung meinen Arbeitgeber.
Ein Monat ist nun vorbei - und auf der Lohnabrechnung fehlen nun diese 3 Tage.
Der Arbeitgeber beruft sich auf den Arbeitsvertrag und meint er müsse bei einer Krankmeldung innerhalb der ersten 4 Wochen KEINE Lohnfortzahlung leisten - und die Krankenkasse meint - der Arbeitgeber hat nichts reingeschickt - und dass was ich rein geschickt habe sei 2 Wochen zu spät bei der Kasse angekommen.
Jetzt gehen einem sozusagen 25 Stunden ab - und keiner will zahlen (weder der Arbeitgeber noch die Krankenkasse)
Gibt es sowas tatsächlich ???
Wie kann ich mich dagegen wehren ??

Vielen Dank Vorab

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
so wie geschildert ist das alles korrekt verlaufen.
Während der ersten vier Wochen einer neuen Tätigkeit ist der Arbeitgeber im Krankheitsfall nicht verpflichtet Lohnfortzahlung zu leisten.
Der Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse beginnt mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung - es kommt aber nicht zur Krankengeldzahlung wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht der Kasse sofort gemeldet wird und auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht unverzüglich (7 Tage) der Kasse eingereicht wird.
Hier hat der Arbeitgeber recht und die Kasse auch - ich fürchte, dumm gelaufen.
Vielleicht hast Du ja doch bei der Kasse angerufen und es kann sich nur niemand mehr an deinen Anruf am … um … Uhr, erinnern ?
Gruß
Czauderna

Der Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse beginnt mit
dem Tag nach ärztlicher Feststellung - es kommt aber nicht zur
Krankengeldzahlung wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht der Kasse
sofort gemeldet wird und auch die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht unverzüglich (7 Tage)
der Kasse eingereicht wird.

Hallo Guenter Czauderna,
die Fristen kannte ich nicht, wo kann ich sie nachlesen?
Normalerweise weiss ein neuer Mitarbeiter nicht, dass kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Der Arbeitgeber hat hier keine Mitteilungspflicht?

LG
vest

Hallo,

was erwartest Du? Dass jeder neue Mitarbeiter 2 Tage Schulung in Arbeitsrecht bekommt?

Gruß, Niels

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Hallo vest

Nein, der AG muß den AN hier nicht aufklären.

Bzgl der Nicht-Lohnfortzahlung Absatz 3 von http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Bzgl des Krankengeldes: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/BJNR02482098…

Gruß,
LeoLo

es kommt aber nicht zur
Krankengeldzahlung wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht der Kasse
sofort gemeldet wird und auch die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht unverzüglich (7 Tage)
der Kasse eingereicht wird.

Es ging mir um diesen Passus. Wo kann ich das „sofort“ und „7 Tage“ nachlesen?

LG
vest

Hallo,
nein, das sicher nicht aber so ein klein wenig sollte man sich schon selbst für seinen Job und der damit verbundenen Sozialversicherung interessieren. Hinzu kommt der mehr als deutliche Hinweis auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der besagt, dass die Meldung eingereicht werden muss da sonst Krankengeldverlust droht.
Sicher ist aber auch in diesem Fall - der Arbeitgeber hätte schon dem Arbeitnehmer mitteilen können dass er kein Entgelt beziehen wird.
Sicher wird er nach dem gesetz nicht dazu zwingend verpflichtet, trotzdem - hier kann ich die Verärgerung schon verstehen.
Gruß
Czauderna