Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Planinsolvenz

Unser Betrieb geht in die Planinsolvenz und will den Betrieb sanieren durch Entlassungen und indem die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ersatzlos gestrichen werden soll, kann er das? Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt springt dann die Krankenkasse ein oder ist man dann wirklich maximal 6 Wochen ohne Geld?

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, hat er nach dem sog. Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber sein Entgelt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, maximal jedoch für 6 Wochen, weiter zahlt.

Lohnfortzahlungsgesetz. Diese Regelung ist zwingend, d.h. von ihr kann daher vertraglich nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers (jederzeit jedoch zu seinen Gunsten) abgewichen werden.
Voraussetzung für den Anspruch ist jedoch, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.

  1. Der Arbeitgeber muss zahlen.
  2. Notfalls springt die Krankenkasse ein und holt sich das Geld beim Insolvenzverwalter zurück

rambam

Hallo, auch in der Insolvenz bleibt der Arbeitgeber lohnzahlungspflichtig. Ist er aber zahlungsunfähig, tritt anstelle des Lohnanspruchs gegen den Arbeitgeber das Insolvenzausfallgeld (der Bundesagentur für Arbeit). In den entsprechenden Antrag musst du deinen Lohnfortzahlungsanspruch eintragen.

Hallo,

bei eine Insolvenz gelten die gleichen rechtlichen Verpflichtungen für den Arbteitgeber, d. h. das auch hier sechs Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten sind.

Hallo
tut mir leid. Im Insolvenzrecht kenne ich mich nicht aus.
MFG
Marcjue

Hi,
nicht ganz mein Fachgebiet aber meines Wissens gelten bei einer Insolvenz erst einmal die gleichen rechtlichen Grundlagen. Also Anspruch auch Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. Solange du ungekündigt bist, dürfen dir da keine Nachteile entstehen und die Zahlungen sind aus der Insolvenzmasse zu leisten. Entlassen kann der Arbeitgeber natürlich, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende, außer es bestehen andere Vereinbarungen. Und wenn man gekündigt ist, dann gelten diese Rechtsansprüche natürlich nur bis zur Kündigung, also bis zum Arbeitsende.

Ich hoffe, das hilft ein wenig
Gruß Ally

Hallo,
ich glaube auf gar keinen Fall, dass die Lohnfortzahlung ersatzlos entfällt. Wahrscheinlich springt das Arbeitsamt/Insolvenzkasse ein.

Aber total sicher bin ich mir nicht, tut mir leid.
Viel Glück!
Beste Grüße
Iris