Hallo. Ich habe seit 01.03. einen neuen Job. Ein halbes Jahr Probezeit. Bin seit dem 22.03. krankgeschrieben und werd es die nächsten Wochen auch noch sein. Habe ich jetzt Recht auf Lohnfortzahlung, oder braucht mein AG mir für die ganze Zeit der Krankheit keinen Lohn zahlen. Da ich ja keine 4 Wochen durchweg gearbeitet habe. Sondern nur 3 Wochen.
Und wie verhält es sich, wenn ich den Job von mir aus fristgerecht zum 30.04. kündige, da ich ein besseres Angebot bekommen habe. Erhalte ich dann überhaupt Lohn oder nicht? Anspruch auf Geld von der Krankenkasse oder nicht? Blick da nicht dzrch. Dankeschön im Vorraus.
hi,
ich hatte so einen fall bisher noch nicht.
meines wissens bekommst du innerhalb derersten 4 wochen krankengeld von der krankenkasse (ich meine 60 %) und danach (in deinem fall ab 01.04.) die normale lohnfortzahlung des arbeitgebers. diese dann bis zu 6wochen, danach springt wieder die krankenkasse ein.
am besten fragst du mal bei deiner krankenkasse oder google mal nach dem entgeltfortsetzungsgesetz.
kündigungen innerhalb der probezeit sind von beiden parteien jederzeit ohne angabe von gründen möglich.insofern glaube ich,dass dann der arbeitgeber ganz normal weiterzahlt bis 30.04 da die 6 wochen, die der AG bei krankheit weiterzahlt noch nicht überschritten sind.
grüße
Guten Morgen
Da dein Arbeitsverhältnis leider keine 4 durchgehenden Wochen nach der Einstellung aufweist, wird und braucht die AG keine Lohnfortzahlung leisten.
Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt für beide Parteien 2 Wochen, aber kündigen von deiner Seite aus würde ich nur, wenn du zum 1.05 dein neues Arbeitsverhältnis beginnst.
Dies hat folgenden Grund:
Wenn du kündigst, hat es auf das Geld von der Krankenkasse keine Auswirkungen, was ist aber wenn du noch länger krank bist und es dann z.B. mit dem neuen Arbeitsplatz, warum auch immer doch nicht mehr klappt.
Sprich du wirst wieder gesund und bekommst dein Geld dann normal vom Arbeitsamt, diese sperren dich aber, da du ja das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hast.
Deshalb würde ich Dir unbedingt dazu raten, dass du erst kündigst, wenn du danach auch sofort in deiner neuen Arbeitsstelle anfangen kannst.
Wenn du einen Rechtsschutz hast, dann kannst du dich auch mal bei einem Rechtsanwalt informieren, die kennen sich hier auch sehr gut aus.(Sollte aber ein Anwalt aus dem Bereich Arbeits- und Sozialrecht sein)
Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen, aber eine Garantie für die Richtigkeit hier kann ich Dir nicht geben, da sich ja unsere Gesetze ständig ändern…
Wende dich da am besten an einen Anwalt!
Hallo. Ich habe seit 01.03. einen neuen Job. Ein halbes Jahr
Probezeit. Bin seit dem 22.03. krankgeschrieben und werd es
die nächsten Wochen auch noch sein. Habe ich jetzt Recht auf
Lohnfortzahlung, oder braucht mein AG mir für die ganze Zeit
der Krankheit keinen Lohn zahlen. Da ich ja keine 4 Wochen
durchweg gearbeitet habe. Sondern nur 3 Wochen.
Und wie verhält es sich, wenn ich den Job von mir aus
fristgerecht zum 30.04. kündige, da ich ein besseres Angebot
bekommen habe. Erhalte ich dann überhaupt Lohn oder nicht?
Anspruch auf Geld von der Krankenkasse oder nicht? Blick da
nicht dzrch. Dankeschön im Vorraus.
Hallo Schnittchen,
meines Wissens nach ist der Arbeitgeber erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses zur Lohnfortzahlung verpflichtet. In deinem Fall also nicht. Ob die Krankenkasse dafür aufkommt weiß ich nicht, glaube eher nicht.
Der AG ist verpflichtet dir Lohn für deine geleistete Arbeit zu zahlen, also für die drei Wochen die du da warst, auch wenn du kündigst (Kündigungsfrist 14 Tage). Kannst also auch schon zum 15. April kündigen.
Gruß
Dohm3
wenn Du krank geschrieben bist, hast du auch in der Probezeit Anspruch auf lohnfortzahlung. Ob die die allerdings dann immer noch 6 Wochen lang vom Arbeitgeber übernommen wird ist in deinem Fall fraglich. Ich würde mich mit der Krankenkasse mal in Verbindung setzen und die um Rat fragen.
Kündigen kannst du ja immer noch fristlos und ohne Angabe von Gründen.
wenn Du krank geschrieben bist, hast du auch in der Probezeit Anspruch auf lohnfortzahlung. Ob die die allerdings dann immer noch 6 Wochen lang vom Arbeitgeber übernommen wird ist in deinem Fall fraglich. Ich würde mich mit der Krankenkasse mal in Verbindung setzen und die um Rat fragen.
Kündigen kannst du ja immer noch fristlos und ohne Angabe von Gründen…
Hallo und vielen Dank. Habe bei der Krankenkasse nachgefragt. Ich bekomme in den ersten 4 Wochen von dort Geld und danach muss mein AG weiterhin Lohn zahlen. Ich danke trotzdem.
Sorry, hier kann ich leider nicht helfen.