Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zum II

Hallo , wer kann mir Helfen , ich möchte gerne wissen , wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall , nach dem Erzeihungsurlaub geregelt ist .
Dazu folgende Informationen noch , die Arbeitnehmerin hat die Arbeit nach dem 2 Jährigen Erzeihungsurlaub wieder aufgenommen ( 10 Tage ) und erkrankte dann am Rücken und die Krankheit zieht sich jetzt schon über 3 Wochen hin , es ist aber ab zu sehen , daß der Krankheitsverlauf länger sein wird . Zahlt die Krankenkasse dann das Krankengeld ( gesetzlich ) oder geht das nicht wegegn der 6 Monatsfrist , oder trifft das nicht zu , da die Beschäftigung ja nur geruht hat wegen des Erziehungsurlaubs ?? ( Vorher war die AN im selben Betrieb unter Vollbeschäftigung )

Noch eine Frage unabhängig von diesem Fall , wie ist das wenn ein Betrieb den Lohn nicht auszahlt , aus welchen Gründen auch immer ( keine Insolvenz / Diebstahl etc ) , ab wann kann man Klagen ? Wie schnell kriegt man ggf. eine einstweilige Verfügung vom Arbeitsgericht ? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ?

Hallo

ich möchte gerne wissen , wie
die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall , nach dem
Erzeihungsurlaub geregelt ist.

Ganz normal. Da gibts keine Besonderheiten.

Zahlt die
Krankenkasse dann das Krankengeld ( gesetzlich )

Ja, nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung.

oder geht das
nicht wegegn der 6 Monatsfrist

??? Welche 6-Monatsfrist?

MfG

Hallo , Danke erst mal für die Antwort ich dachte es gibt eine 6 Monatsfrist , nach der die Krankenkasse erst zahlt .
Ich wollte nur wissen , ob der Erzeihungsurlaub als durchgehend versichert gilt , da ja vor dem Erzeihungsurlaub ein Beschäftigungsverhältnis bestand , oder ob die KK neu rechnet mit Ende des Erzeihungsurlaubs .

MfG

Hallo ,

Danke erst mal für die Antwort ich dachte es gibt eine
6 Monatsfrist , nach der die Krankenkasse erst zahlt.

Nö, das verwechselst du wohl mit 6 Wochen nach denen die KK zahlt. http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html

da ja vor dem Erzeihungsurlaub
ein Beschäftigungsverhältnis bestand

Das besteht ja auch weiterhin.

MfG

Hallo ,
vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt , meine Frage bezog sich auf die Zahlung der Krankenkasse und nicht die des Arbeitgebers , denn die Krankenkasse springt ja nach 6 Wochen ein und zahlt weiter , grundvoraussetzung ist dafür aber , daß man vorher 6 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat , darum die Frage , wird die 2 Jahres Unterbrechung durch den Erzeihungsurlaub gerechnet , wie wenn man nicht versicherungspflichtig beschäftigt war , oder geht das Arbeitsverhältniss nahtlos über ??

Hallo ,
grundvoraussetzung ist
dafür aber , daß man vorher 6 Monate versicherungspflichtig
gearbeitet hat,

Wie kommst du den darauf?

MfG

Hallo,
sie hat nach der Erziehungszeit die Tätigkeit für 10 Tage wieder
aufgenommen und wurde dann arbeitsunfähig ?
Das habe ich so richtig verstanden ?
Ja - der Arbeitgeber muss zunächst sechs Wochen Gehaltsfortzahlung
leisten, da es sich nicht um eine neue Tätigkeit handelt.
Nur bei neuen Tätigkeiten besteht keine Lohnfortzahlungspflicht für
die ersten 28 Tage.
Also zahlt die Krankenkasse ab dem 43. Tag in diesem Falle
Krankengeld.
Gruss
Czauderna