Lohnfortzahlung im Minijob?!

Hallo zusammen,
wie viele andere übe ich seid einigen Jahren einen Minijob aus.
Mein Endgeld bekam ich immer am Ende des Monats. Ein festgelegter Betrag der sich aus dem Jahresdurchschnitt meiner Stunden ergab.
Dies klappte bis lang immer ganz gut. Nun werde ich in dem Betrieb nur noch auf Abruf eingesetzt. Ich komme im Monat also nicht mehr auf die Stunden die ich leisten müsste. Das Endgeld bleibt allerdings das gleiche. Was mache ich nun?!? Muss ich die Stunden nacharbeiten? Oder zuviel bezahltes Geld zurückzahlen? Ich habe einen Arbeitsvertrag und man läßt mich nicht Arbeiten…

Hallo, um hierzu Näheres sagen zu können, müßte ich den Wortlaut des Arbeitsvertrages kennen…
viele Grüße… siebengebirgler

Hallo siebengebirgler
vorab bedanke ich mich erst einaml für die schnelle Antwort.
Mein Vertrag umfasst eine übersichliche DinA4 Seite und ich teile hier einmal wortwörtlich den Inhalt den ich für Aussagekräftig erachte.

„Die Arbeitszeit wird nach betrieblichen Belangen und in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer monatlich flexibel festgelegt.
Der Arbeitnehmer erhält eine Netto-Vergütung in Höhe von xxx€ zum jeweiligen Monatsende per Überweisung. Hiemit sind sämtliche Ansprüche abgegolten.Die Basis dieser Vergütung setzt monatlich eine Leistung von durchschnittlich 41,5 Stunden vorraus.“

Soweit der relevante Inhalt.
Aus dem abschließenden Satz werde ich allerdings nicht schlau.
„Der Arbeitnehmer verzichtet darauf, das unterschriebene Formular der Minijobzenmtrale ist ebenfalls Teil dieses Vertrages.“
—Da fehlt doch was…

Hallo, um hierzu Näheres sagen zu können, müßte ich den
Wortlaut des Arbeitsvertrages kennen…
viele Grüße… siebengebirgler

Hallo,
danke für die Antwort.
In dem genannten Satz fehlt ganz offensichtlich ein Teil des Wortlautes. Ich würde den AG bitten, den Text zu komplettieren, damit der Satz verständlich ist.
Wahrscheinlich ist hier der Verzicht auf den Abzug für die Rentenanstalt gemeint. Aber in diesen unvollständigen Satz könnte der AG alles Mögliche hineininterpretieren, falls er dies mal so will (ob dies dann rechtlichen Bestand hätte, bezweifle ich allerdings).
Ich halte es für sehr wichtig, ein Gespräch diesbezüglich mit dem AG zu führen, um Klarheit zu schaffen.
Viel Glück… siebengebirgler

Oooky…
Das ist gut zu wissen. Danke für die Info.
Nur leider steht meine AnfangsFrage noch immer im Raum. …:confused:

Hallo, entweder werden die Stunden auf ein Arbeitszeitkonto geschrieben, also auch die Minusstunden und diese müssen dann irgendwann nachgearbeitet werden. Das ist realisitsch und auch gesetzlich. LG

Nochmals hallo,
nun zu dem wichtigen Satz: „Die Basis dieser Vergütung setzt monatlich eine Leistung von durchschnittlich 41,5 Stunden vorraus“.
Falls diese Basis nicht mehr gegeben ist (also weniger Stunden geleistet werden), ändert sich die Vergütung entsprechend der geleisteten Stunden zum vereinbarten Stundensatz. Ihnen steht laut obigem Text nur die Zahlung für die geleisteten Stunden zu. Sie sollten den AG darauf hinweisen, daß Sie mehr Stunden leisten wollen, um das volle Gehalt weiter zu erzielen - oder daß er die monatl. Zahlung heruntersetzt. Führen Sie mit dem AG ein Gespräch darüber (unbedingt einen Zeugen Ihres Vertrauens mit dazu nehmen, oder senden Sie ihm ein diesbezügliches Einschreiben (mit Beleg).
Viel Glück… siebengebirgler