Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte in einem Betrieb einen Arbeitsunfall.Die Kosten für die Behandlung durch den Arzt sowie die Krankenhauskosten werden übernommen von der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ich werde in diesem Betrieb nach Bedarf eingesetzt und habe keine festgelegte Arbeitszeit, was einen monatlich jeweils differierenden Lohn nach sich zieht. Allerdings werde ich regulär nach Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet und alle relevanten Abzüge (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung z.B.) werden vom Arbeitgeber getätigt. Ist der Arbeitgeber nun nach meinem Arbeitsunfall verpflichtet, eine Lohnfortzahlung bzw. einen Ausgleich für den Entgeldausfall zu leisten? Und wenn ja: in welcher Höhe?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!