Steht einer 400€ Kraft trotz Beurlaubung, aus betr. Gründen, Lohn zu?
z. Bsp.: Minijobber wurde pauschal für ca. 50 std./Monat bezahlt ( ca. 19,-€ Rentenversicherung wurden abgeführt)
Nun wurde Minijobber beurlaubt, weil wegen Geschäftführerwechsel im Augenblick keine Beschäftigung möglich ist. Es wurde sowohl vom Minijobber als auch von neuer Geschäftsführung keine Kündigung ausgesprochen. In Beurlaubung steht: „es entstehen daraus keine rechtlichen Nachteile“ ( Im ersten Monat wurde auch überwiesen, zwar fielen auch Std. an es wurde jedoch ohne Prüfung pauschal abgerechent)
Wie könnte diese Person Ihren evtl. vorhandenen Anspruch geltend machen?
Gesetzte? Paragraphen?
Alles rein hypothetisch natürlich…