Lohnfortzahlung/krankengeld

Hallo.
Habe am 01.03. eine neue Beschäftigung angefangen. Am 11.03. bin ich dann krank geworden und bis einschließlich 01.04 krankgeschrieben. Sodann kam am 18.03. die kündigung innerhalb der probezeit (2wochen) zum 01.04. Soweit so gut. Dadurch das ich noch keine 4 wochen dort beschäftigt war, habe ich für diese zeit krankengeld erhalten. Nun hat die krankekasse mir gesagt, dass ich krankengeld nur vom 11.03. bis 28.03. erhalte(wegen den 4wochen betriebszugehörigkeit). Der Arbeitgeber hat bei Krankenkasse und Arbeitamt als Zeit 01.03. bis 10.03. angegeben und will für die zeit vom 29.03. bis 01.04. keinen lohn zahlen und lässt sich scheinbar auf diskussionen nicht ein. Ist das richtig??? Was kann ich tun?

Hallo jer,

also nach meiner Meinung muss er Dir die Zeit vom 01.03.-11.3. bezahlen! Bist Du in einer Berufsrechtschutzversicherung? Wenn ja sofort da anrufen und Dich von einem Fachmann beraten lassen!

nein leider keine rechtsschutzversicherung.

aber müsste er nicht auch die zeit vom 29.03.-01.04. zahlen? da krankengeld ja nicht mehr gezahlt wird (nur in den ersten 28 tagen einer neuen beschäftigung)???

Hallo,
Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht ab 29. Tag Betriebszugehörigkeit (also ab Beginn 5. Woche), so dass Anspruch auf EFZ durch den AG ab 29.03.-01.04. (Ende der Beschäftigung) besteht. Die meisten AG denken, dass gar kein Anspruch auf EFZ besteht, wenn man innerhalb der ersten 4 Wochen au wird.

Nee denke nicht, denke das er damit jetzt raus ist! Aber bin mir da echt nicht sicher! Doof das du keine rechtschutzversicherung hast!! dann mach dich doch mal beim arbeitsamt schlau! die sind doch dann nach der kündigung für dich verantwortlich!

Hallo,

lt. Aufwendungsausgleichgestz (AAG) bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall steht dir in den ersten 27 Tagen der Beschäftigung kein Krankengeld zu.
siehe auch : [http://www.minijob-zentrale.de/nn_38320/DE/2__AG/8__…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_38320/DE/2 AG/8 arbeitsrecht/4__Entgeltfortzahlung/Entgeltfortzahlung.html)
LG