2008 bis 2009 war ich insgesamt 78 Wochen krank, seit September 2009 arbeite ich wieder zu 100%.
Nun hat es meine Erkrankung mit sich gebracht, dass ich dieses Jahr deshalb in Reha war und seit Oktober immer wieder einzelne Tage im Krankenhaus.
Nun hat mir meine Krankenkasse mitgeteilt, dass sie ab sofort wieder mein Gehalt bezahlen, da ich insgesamt in 2010 über diese 6 Wochen hinaus krank geschrieben war.
Kann mir bitte einer erklären, weshalb diese Regelung nun greift, obwohl ich zwischendurch ja immer wieder gearbeitet habe???
Hi mondscheinmomo,
Deine Krankenkasse zahlt deshalb sofort wieder Dein Gehalt, weil das sicher so in der Satzung steht. Es kann auch tarifliche Regelungen und/oder Betriebsvereinbarungen geben, die in Deinem Falle greifen könnten. Frag mal bei Deinem Betriebsrat oder Deiner Gewerkschaft nach.
rolio
Hallo Simone, Dein Problem ist ganz einfach zu klären. Wenn du länger als 6 Wochen krank bist, bekommst du Krankengeld. Um auf die gleiche Krankheit wieder Lohnfortzahlung zu bekommen, müsstes Du 6 Monate durcharbeiten. Wenn jetzt wieder einzelne Tage auf die gleiche Krankheit auftauchen, dann gibt es dafür nur Krankengeld. (leider viel weniger und muss bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden, da es Lohnersatzleistungen sind, die unversteuert ausgezahlt werden).
Wenn du auf eine ganz andere Krankheit krank wirst, bekommst Du natürlich wieder Lfz. Aber seii vorsichtig, Arbeitgeber sind nicht alle blöd…
Mf Glück Auf
Heinz
genau habe ich das, obwohl selbst betroffen, auch noch nicht ganz mitgeschnitten.
Richtig ist:
6 Wochen Lohnfortzahlung Arbeitgeber,
78 Wochen Lohnfortzahlung durch KK, wobei Arbeitgeber angerechnet wird (=72 Wochen), dann Aussteuerung, also ggf. Bundesagentur.
Zu Deiner Vita im neuen Job:
Einzelne Tage hat Dein neuer Arbeitgeber gezahlt,
Reha vermutlich Dein Rentenversicherungsträger.
Also keinerlei Leistung durch die KK.
Und nach einer im SGB noch zu recherchierenden Frist, ist der Leistungsausschluss wieder hinfällig und ggf. weitere Leistungen aufgrund der ursprünglichen Indikation möglich,
ist auf dem Zettel, aber nicht ganz oben, ich bin seit 10/2010 wieder 100% dabei, allerdings mit einer „älteren“ Qualifikation, weil die Erkrankung weiter besteht.
Wenn Du die genaue Frist raus hast, mail doch mal.
laut KK fangen sie ab Januar 2010 wieder bei null an. Das geht dann bis Januar 2011, danach fangen sie wieder bei null an. Verstehe ich auch nicht, aber da wollte ich sie anschreiben, sobald ich mal was Schriftliches von ihnen habe.
Heißt das, ich darf von Januar 2010 bis Januar 2013 wieder nur 78 Wochen insgesamt wegen meiner bisherigen Krankheit krank geschrieben sein? Und falls es mehr wird, habe ich mal ein richtiges Problem?
Was für mich jetzt eigentlich bedeutet, dass ich auf Reha verzichten sollte, um dieses Problem zu umgehen. Ist ja eigentlich hirnrissig: Reha ist dazu da, dass ich wieder komplett genese, nur wenn ich das in Anspruch nehme, werde ich durch geringeres Gehalt bestraft…
Hallo Simone,
ich bin zwar kein Experte im Arbeitsrecht, sondern nur im Arbeitsschutzrecht, daher nur eine einfache Meinung:
Soviel ich weiß, zählt die Krankenkasse die Krankentage zur gleichen Krankheit, bzw. zum gleichen Krankheitsbild auf, daher werden die Einzeltage summiert, bis die 6 Wochen voll sind und ab da übernimmt wieder die Kasse. Ist soviel ich weiß eine zentrale Regelung unabhänging von der Kasse.
Hm,
wie das in diesem Fall genau wäre, kann eigentlich wirklich nur ein Anwalt klären.
Ich würde auf jeden Fall erstmal beim Arbeitgeber nachfragen, da sollte jemand zuständig sein für das Wiedereingliederungsverfahren (oder -management) und da könnte vorab schon etwas geklärt werden.
Das ist meistens im Bereich Personal und natürlich beim Betriebsarzt angesiedelt.
Und natürlich bei der Krankenkasse mal persönlich vorsprechen.
Tut mir leid! Ich kenne nur die Gehaltsfortszahlung der Krankenkasse bei Krankheit > 6 Wochen am Stück.
Das die Krankenkasse bei 3 Wochen + 4 Wochen auch bezahlt, ist mir neu.
Vielleicht hängt das mit der Erkrankung 2008-2009 zusammen?
=> Kann leider nicht weiterhelfen.
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1.er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2.seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Leider bin ich nicht der Experte für diese Fragen, das sind sozialrechtliche und nicht arbeitsschutzrechtliche Fragen. Fragen Sie doch mal bei einem Anwalt für Sozialrecht oder direkt bei der Krankenkasse.
Meines Wissens greift aber die 6-Wochenregel auch, wenn Sie immer wieder zwischendurch arbeiten, abe rmit der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Herbert Dreise