ich war wegen einer neurologischen erkrankung bis zum 31.01. krankgeschrieben (insgesamt für 4 wochen). am 24.01. brach ich mir den arm und komme jetzt über die 6 wochen lohnfortzahlung rüber, hab ich anspruch auf mehr als 6 wochen gehalt, weil auf der zweiten krankschreibung eine andere diagnose ist und erstbescheinigung steht?
Hallo Frau Angela Pauline,
ich darf auf folgende Seite verweisen,
wo Ihre Frage-leider zu Ihren ungunsten- beantwortet wird.
Beste Grüße
Rainer Wißkirchen
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http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Beste Grüße
Rainer Wißkirchen
Hallo Herr Wißkirchen,
vielen herzlichen Dank, dieser Link hat mir sehr geholfen.
Liebe Grüße
Angela Scheel