Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin in einem Unternehmen der Personaldienstleistung/ Leiharbeit als Schlosser angestellt. Mit diesem Unternehmen haben wir Arbeiter die Vereinbarung getroffen,daß in Zeiten, in denen keine passende Arbeits-stelle zur Verfügung steht, Kurzarbeitergeld gezahlt wird.(Die Alternative dazu wäre Entlassung nach Verbrauch des Zeitkontos und Urlaub.)Nun zahlt unser Arbeitgeber aber auch im Krankheitsfall, während eines Arbeitseinsatzes, nur Kurzarbeitergeld. Wie ist das mit der Lohnfortzahlung im Krankeitsfall vereinbar?
Kurzarbeitergeld bedeutet 60% des durchschn. Nettogehaltes gelangt zur Auszahlung.
Da kann ich leider nicht helfen
Sorry, bin da kein Experte
Hallo,
leider kann ich dabei nicht weiterhelfen - da ich mich in diesem Fachgebiet nicht ausreichend auskenne.
Weiterhin viel Glück.
UNFASSBAR!
Also: Du schließt einen gültigen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma. Diese Firma muss Dich bezahlen! Immer! Total egal, ob Deine Arbeitskraft an jemanden vermittelt wird oder nicht! Du hast einen gültigen Arbeitsvertrag mit Deiner Zeitarbeitsfirma. Wenn die da keine Arbeit für Dich finden, muss man Dich trotzdem bezahlen! Und Kurzarbeitergeld geht gar nicht!!! Da kann man den Chef wegen Betrug drankriegen!!! Frag einen Anwalt! Und zweitens: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist LOHNFORTZAHLUNG, nicht Kurzarbeitergeld und auch nicht 60%!!!
SPRICH BITTE MIT EINEM ANWALT! DIE ZEITARBEITSFIRMA BESCHEI?T DICH UND DIE SOZIALKASSEN!!!