Lohnfortzahlung Minijob/Gleitzone/Teilzeit

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage:
bei Minijobs übernimmt die Knappschaft einen Teil des Lohnes bei Arbeitsausfall durch Krankheit. Wie sieht es in der Gleitzone aus? Trägt da der Arbeitgeber alleine die Lohnfortzahlung? Oder die Krankenkasse?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Viele Grüße
Roland Kleine-Wiskott

Sehr geehrter Herr Kleine-Wiskott,
wenn Sie die Umalge U1 zahlen, können Sie auch die Lohnfortzahlung, entsprechen der Prozente, bei der Krankenkasse abrechnen. Formulare der jeweiligen KK stehen meist online zur Verfügung, ansonsten anrufen und Ihnen wird mitgeteilt, wieviel Prozent Sie erstattet bekommen und die Formulare werden ihnen gefaxt.
Zahlen Sie keine U1, trägt der AG die Kosten allein.
Ich hoffe Ihnen hilft die Antwort weiter.
mfg
Horenburg

Hallo Frau Horenburg,
vielen Dank für die Information!
Mit freundlichen Grüßen
Roland Kleine-Wiskott