eine Frau macht vor und während ihrer Schwangerschaft Überstunden, die auch immer ausbezahlt werden. Im 6ten Monat bekommt sie dann eine Freistellung vom AG, weil dieser sich nicht weiter an das MuschuG halten kann und keine andere Tätigkeit für sie hat.
Seit dieser Freistellung und auch im anschließenden Muschu werden nur noch Sollstunden bezahlt. Die Differenz beträgt monatlich um die 200€ Netto. Ist das so richtig, oder müssten zur Berechnung des weiteren Gehalts die Gehaltsabrechnungen der Monate her genommen werden in der die Frau noch beim Arbeiten war und die Überstunden mit vergütet worden sind?
eine Frau macht vor und während ihrer Schwangerschaft
Überstunden, die auch immer ausbezahlt werden. Im 6ten Monat
bekommt sie dann eine Freistellung vom AG, weil dieser sich
nicht weiter an das MuschuG halten kann und keine andere
Tätigkeit für sie hat.
Um was für eine Freistellung handelt es sich?
Freistellung von der Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung des Gehalts?
Seit dieser Freistellung und auch im anschließenden Muschu
werden nur noch Sollstunden bezahlt.
Ich gehe mal davon aus, der fiktive AG hat die Schwangere unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt… dann müssen i. d. R. auch nur die arbeitsvertraglichen Sollstunden vergütet werden…
Die Differenz beträgt
monatlich um die 200€ Netto. Ist das so richtig, oder müssten
zur Berechnung des weiteren Gehalts die Gehaltsabrechnungen
der Monate her genommen werden in der die Frau noch beim
Arbeiten war und die Überstunden mit vergütet worden sind?
Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes ist in der RVO § 200 Absatz 2 geregelt…
Zitat: „(…) wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes gezahlt. Es beträgt höchstens 13 Euro für den Kalendertag.“ http://www.gesetze-im-internet.de/rvo/BJNR005090911…
Grob vereinfacht (genau müsste man dann bei exakt benannten Terminen gucken) heisst das also: die Durchschnittsverdienste, des 6., 7. und 8. Monats des Schwangerschaft wird zur Berechnung herangezogen…
Da in diesen Monaten ja -angenommene bezahlte- Freistellung war und somit „nur noch“ die Sollstd. vergütet wurden…erscheint ein „geringeres“ Mutterschaftsgeld, als Arbeitsentgelt mit Überstunden als durchaus korrekt berechnet…
Gruß
MG