Hallo,
ich war bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und bin gegen Ende Nov. 2012 krankheitsbedingt ausgefallen. Nach gut vier Wochen (Ende Dez.) hat man mir zum 15.01.2013 gekündigt. Ich wurde zum 02.01.2013 freigestellt unter Anrechnung des Arbeitszeitkonto-Guthabens. Ist das rechtens, dass ich für den halben Januar keine Gehalt mehr bekomme, sondern nur noch meine Überstunden ausgezahlt? Es wurde zwar eine Ersatzkraft an meine Stelle gesetzt, die natürlich auch bezahlt werden muss, aber steht mir nicht trotzdem noch normales Gehalt zu dem Überstundenguthaben zu?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
LG Bieker
hALLO, nein das ist nicht rechtens. Die Zeitarbeitsfirma muss dich bis zum 15.01. beschäftigen. Hat Sie in dieser zeit keinen Job für dich muß sie dich trotzdem bezahlen. Mit den Überstundenkonto kannst du Urlaub beantragen. Die Ersatzkraft ist das problem der Zeitarbeitsfirma. Du kannst innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung gegen diese klagen.
Ich verstehe hier aktuell deine Frage nicht.
Du feierst gerade deine Überstunden ab, bekommst dafür bezahlt.
Nach deinem Wollen würdest du eher gerne bis zum Ende bezahlt werden und deine Überstunden obenauf ausbezahlt bekommen?
Das würde nur funktionieren, wenn die Überstinden vertragsgemäß regelmäßig ausbezahlt statt abgebummelt werden, was ich von keiner Zeitarbeitsfirma her kenne.
Es würde hier nicht einmal etwas bringen, wenn du dich krankschreiben lassen würdest, da bei dem Abgelten der Überstunden das Entgeltfortzahlungsgesetz nicht greift.