hallo zusammen!
ein kind ist krank und beide elternteile berufstätig.
nun stellt sich die frage, ob es lohnfortzahlung für die freistellung bei erkrankung des kindes gibt oder nicht.
der tarifvertrag sagt dazu folgendes:
Für die Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder gilt § 45 SGB V mit der Maßgabe, dass § 616 BGB dabei nicht zur Anwendung kommt.
kann das jemand für otto-normal-verbraucher übersetzen?
besteht nun anspruch auf lohnfortzahlung vom arbeitgeber oder muss man sich an die krankenkasse wenden?
vielen dank und viele grüße
whitby