Lohnfortzahlung Schwangerschaft

Hallo zusammen,
ich hab hier folgende Frage:

Frau A ist schwanger (inzwischen im 7. Monat). Aufgrund der Schwangerschaft war sie oft krank geschrieben. Mal wegen Übelkeit, mal wegen starkem ziehen im Unterleib. Die Krankmeldungen waren oft nicht zusammenhängend. Sprich - eine Woche Krankmelung - eine Woche arbeiten. Nun hat der Arbeitgeber gesagt, dass die Lohnfortzahlungspflicht am 16.03. endet. Die Arbeitnehmerin war dann aber noch mal wegen der Schwangerschaft vom 16.-22.03. sowie 16.-24.04. krank geschrieben. Hierfür zahlt der Arbeitgeber nun nicht mehr, hier wird das Bruttogehalt für die jeweiligen Tage um je 40,- € gekürzt. (Die Frau war bzw. ist nur Teilzeitangestellte für je 20 Std. in der Woche).

Bekommt Frau A nun Krankengeld von der Krankenkasse? Wenn ja - in welcher Höhe? Bzw. welcher Prozentsatz wird hier bezahlt? Der Arbeitgeber erhält doch bei einer Krankmeldung wg. Schwangerschaft 100% von der Krankenkasse zurück (U2) oder liege ich hier falsch?

Vorab vielen Dank für die Info!!

Hallo,

wenn die 6 Wochen Lohnfortzahlung erschöpft sind, zahlt die Krankenkasse das Krankengeld. Dieses beträgt 70% des Brutto-Regellohnes, max. 90% des Nettolohnes.

Der Arbeitgeber erhält von der Lohnfortzahlung während der Schwangerschaft in der Regel nur 80% bzw. weniger je nach Satzung zurück. Die volle Erstattung der Arbeitnehmeraufwendungen aus U2 bezieht sich nur auf den Arbeitgeberzuschuss während der Schutzfristen nach dem Mutterschaftsgesetz bzw. Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft.

Gruß Woko

Ergänzung, bzw. Einschränkung
Hallo,

Der Arbeitgeber erhält von der Lohnfortzahlung während der
Schwangerschaft in der Regel nur 80% bzw. weniger je nach
Satzung zurück.

Das geht aber auch nur, wenn es sich um ein Kleinunternehmen mit max. 30 Mitarbeitern handelt, ansonsten bekommt er nix.

VG
Guido

Hallo Guido,

Das geht aber auch nur, wenn es sich um ein Kleinunternehmen
mit max. 30 Mitarbeitern handelt, ansonsten bekommt er nix.

Oder sie gehören einer freiwilligen Ausgleichkasse n. § 12 AAG an, die auch für größere Betriebe gilt, dann bekommen sie wieder etwas.

Gruß Woko