Frau A ist schwanger (inzwischen im 7. Monat). Aufgrund der Schwangerschaft war sie oft krank geschrieben. Mal wegen Übelkeit, mal wegen starkem ziehen im Unterleib. Die Krankmeldungen waren oft nicht zusammenhängend. Sprich - eine Woche Krankmelung - eine Woche arbeiten. Nun hat der Arbeitgeber gesagt, dass die Lohnfortzahlungspflicht am 16.03. endet. Die Arbeitnehmerin war dann aber noch mal wegen der Schwangerschaft vom 16.-22.03. sowie 16.-24.04. krank geschrieben. Hierfür zahlt der Arbeitgeber nun nicht mehr, hier wird das Bruttogehalt für die jeweiligen Tage um je 40,- € gekürzt. (Die Frau war bzw. ist nur Teilzeitangestellte für je 20 Std. in der Woche).
Bekommt Frau A nun Krankengeld von der Krankenkasse? Wenn ja - in welcher Höhe? Bzw. welcher Prozentsatz wird hier bezahlt? Der Arbeitgeber erhält doch bei einer Krankmeldung wg. Schwangerschaft 100% von der Krankenkasse zurück (U2) oder liege ich hier falsch?
wenn die 6 Wochen Lohnfortzahlung erschöpft sind, zahlt die Krankenkasse das Krankengeld. Dieses beträgt 70% des Brutto-Regellohnes, max. 90% des Nettolohnes.
Der Arbeitgeber erhält von der Lohnfortzahlung während der Schwangerschaft in der Regel nur 80% bzw. weniger je nach Satzung zurück. Die volle Erstattung der Arbeitnehmeraufwendungen aus U2 bezieht sich nur auf den Arbeitgeberzuschuss während der Schutzfristen nach dem Mutterschaftsgesetz bzw. Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft.